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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Prozessrechtliche Beurteilung<br />

tät, die nach neuen, nicht-privaten Ordnungs- und Rechtskonzepten verlangte. 528<br />

Mit dem Fernhandel weitete sich die Effizienz kapitalistischen Wirtschaftens<br />

<strong>aus</strong>, die «face-to-face-Gesellschaft» mit engem sozialem Verhältnis der Beteiligten,<br />

in dem Ordnung durch gemeinschaftlichen Druck erhalten werden konnte,<br />

begann sich zu öffnen und wurde dadurch aufgeweicht. Der unmittelbar gelebte<br />

Glaube an das Eingreifen des rechtliebenden Gottes verlor an Kraft. 529 Der<br />

Einsatz des Rechts zur Schaffung rationaler Organisationsstrukturen in der<br />

kirchlichen, kommunalen und mitunter auch territorialen Verwaltung gewann an<br />

Bedeutung.<br />

Bei schweren Friedbrüchen, die sich im Rahmen der Fehde 530 ereigneten,<br />

wurde im entstehenden frühneuzeitlichen Staat mit den Landfrieden 531 das im<br />

frühabsolutistischen Selbstverständnis zwingende Einschreiten der Landeshoheit<br />

eingeführt. Durch inquisitorisches Verfahren sollte die Fehde nach und<br />

nach effizient eingedämmt werden. Mit dem Schwerpunkt auf der materiellen<br />

Wahrheitsfindung gelangte die Verfahrensführung samt dessen Einleitung nun<br />

allmählich in die Hände der Obrigkeit. 532 Diese neue Form der rationalen Untersuchung<br />

sollte auch der Bekämpfung der Armutsdelinquenz der landschädlichen<br />

Leute 533 dienen. 534<br />

Die Carolina bildete bis weit ins 18. Jahrhundert hinein die massgebliche<br />

Rechtsquelle des Inquisitionsprozesses. 535 Der Inquisitionsprozess leitet seinen<br />

Namen vom lateinischen Wort «inquisitio» (Untersuchung) ab und bezeichnet<br />

nichts anderes als eine bestimmte Strafverfahrensart, einen Typus des Strafverfahrens.<br />

536 Neu kamen im Inquisitionsprozess drei Verfahrensgrundsätze zum<br />

Tragen: das Offizialprinzip, das Untersuchungsprinzip und das Prinzip der ma-<br />

528<br />

529<br />

530<br />

531<br />

532<br />

533<br />

534<br />

535<br />

536<br />

BLAUERT [2000], S. 163.<br />

SCHILD, Frag [2002], S. 25.<br />

Zur Fehde unten Kap. 7.1.4, Fn. 1076.<br />

Siehe etwa PAHUD DE MORTANGES [2007], S. 32, Rz. 43; S. 121, Rz. 188; SENN [2007],<br />

S. 77 f.<br />

PAHUD DE MORTANGES [2007], S. 125, Rz. 194; SENN [2007], S. 217.<br />

Dazu gehörten etwa Bettler, Diebe und dergleichen.<br />

PAHUD DE MORTANGES [2007], S. 125, Rz. 194.<br />

PÖLTL [1999], S. 40.<br />

IGNOR [2002], S. 16.<br />

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