28.12.2013 Aufrufe

Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Prozessrechtliche Beurteilung<br />

lich war. Es sah offenbar keine Veranlassung, das Verschwinden von Hansulrich<br />

Rietmann mit <strong>Egger</strong> in Zusammenhang zu bringen; sie konfrontierte <strong>Egger</strong><br />

nicht einmal mit der Aussage Rietmanns. Auch betreffend die aufgefundenen<br />

verstümmelten Leichen vermochte die Anzeige kein Indiz zu begründen, zumal<br />

Fiskal Zollikofer bereits in seinem Bericht vom 14. Februar 1775 festgehalten<br />

hatte, es handle sich bei den beiden zusätzlich gefundenen Leichen um Frauen.<br />

592 Da <strong>Egger</strong> den Totschlag der Catharina Himmelberger bereits gestanden<br />

hatte, war sein guter Leumund im Übrigen ohnehin bereits zerstört, sodass die<br />

Aussage Rietmanns auch diesbezüglich nichts mehr zu beeinflussen vermochte.<br />

Während eine Verurteilung wegen Totschlags wie erwähnt grundsätzlich bereits<br />

nach der ersten Einvernahme <strong>Egger</strong>s möglich gewesen wäre, konnte das<br />

Delikt der Leichenschändungen nicht so rasch aufgeklärt werden. Hier fehlte<br />

anfänglich ein Geständnis von <strong>Egger</strong>. Deswegen bemühten sich die Untersuchenden,<br />

<strong>gegen</strong> ihn sprechende Indizien zu finden. Weil auch nach der H<strong>aus</strong>durchsuchung<br />

vom 16. Februar 1775 nicht alle Kleidungsstücke Catharinas aufgefunden<br />

worden waren – es fehlten insbesondere ihre «ermelschluten» –,<br />

musste der Totengräber die bereits begrabenen, noch nicht identifizierten, verstümmelten<br />

Leichen wieder <strong>aus</strong>graben und die mit den Leichen begrabenen<br />

Kleider der Obrigkeit übergeben. So stellte sich her<strong>aus</strong>, dass das Bündel mit den<br />

Leichen(-teilen) von Elisabeth Han und Maria Baumann Kleidungsstücke beinhaltete,<br />

die Catharina Himmelberger am Tag des Totschlags getragen hatte. Dies<br />

war eine «nahe Anzeige», ein Indiz, das für sich allein die Folterung <strong>Egger</strong>s gerechtfertigt<br />

hätte, selbst wenn er weiterhin geleugnet hätte, mit den beiden zusätzlichen<br />

Leichen etwas zu schaffen gehabt zu haben. Dazu kam es jedoch<br />

nicht, weil <strong>Egger</strong>, durch das starke Indiz in die Enge getrieben, bereits bei der<br />

gütlichen zweiten Einvernahme vom 17. Februar 1775 die Entwendung der Leichen<br />

und die Verstümmelungen zumindest teilweise gestand. 593<br />

592<br />

593<br />

Dok. 8, Amtsbericht von Fiskal Zollikofer, S. 4.<br />

Dok. 2, Einvernahmeprotokoll <strong>Egger</strong>s, Antworten 74 ff.<br />

113

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!