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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Strafverfahren<br />

same verfahren» könne nichts anderes folgen «als der schmertz, und bittere tott<br />

selbst». Dies attestierten die Hofbarbiere Vater und Sohn. 345<br />

4.3.7 Erste Einvernahme <strong>Egger</strong>s am 15. Februar 1775<br />

Die erste Einvernahme <strong>Egger</strong>s erfolgte einen Tag nach seiner Festnahme am<br />

Mittwoch, 15. Februar 1775, in St. Fiden. Gleich zu Beginn des Verhörs gab er<br />

an, es «seye ihm leyd, dass er das ding gethan habe». 346 Er gestand sogleich, der<br />

Catharina Himmelberger mit einer Mistgabel einen «streich in das knick gegeben»<br />

347 zu haben. In seinem Schrecken habe er nicht gewusst, was er mit ihr machen<br />

sollte. So habe er sie in den hinteren Teil des Stalls gelegt. Dort sei sie von<br />

Montag, 6. Februar, bis Freitag, 10. Februar, gelegen. Am Freitag habe er sie<br />

um vier Uhr morgens «auf die achsel genohmen», in den Tiergarten getragen<br />

und sie ins Tobel hinunter geworfen. 348 Das Gericht befragte <strong>Egger</strong> daraufhin<br />

detailliert, wie er den Schlag <strong>aus</strong>geführt habe. Ihm wurde sogar die Mistgabel<br />

gebracht, damit er dem Gericht den Schlag demonstriere. Auf die Frage, was für<br />

Wunden er dem Opfer beigebracht habe, antwortete er kaum. Er blieb bei seiner<br />

Aussage, mit nur einem Schlag «den kopf, wo die zöpf seyen» getroffen zu haben.<br />

349 Daraufhin wurde er mit dem Ergebnis des visum et repertum konfrontiert:<br />

Man habe eine Wunde am Genick gefunden sowie zwei weitere auf der<br />

linken Kopfseite zwischen Ohr und Genick. Die eine dieser beiden Wunden sei<br />

nicht tief gewesen, die zweite hin<strong>gegen</strong> sei «bis auf das hirn hinein gegangen».<br />

350 Trotz dieser Ausführungen hielt <strong>Egger</strong> an seiner Darstellung fest, nur<br />

einmal zugeschlagen zu haben.<br />

Zum Grund des Besuchs von Catharina Himmelberger befragt, sagte <strong>Egger</strong><br />

<strong>aus</strong>, er sei ihr noch etwas schuldig gewesen. Er verneinte die Frage, ob er sie<br />

aufgefordert habe, ihn im Dunkeln zu so früher Stunde im Stall aufzusuchen. 351<br />

345<br />

346<br />

347<br />

348<br />

349<br />

350<br />

351<br />

Dok. 10, Stellungnahme des Chirurgen und Hofbarbiers Wolff und dessen Sohns.<br />

Dok. 2, Einvernahmeprotokoll <strong>Egger</strong>s, Antwort 1.<br />

Dok. 2, Einvernahmeprotokoll <strong>Egger</strong>s, Antworten 2 und 3.<br />

Dok. 2, Einvernahmeprotokoll <strong>Egger</strong>s, Antwort 3.<br />

Dok. 2, Einvernahmeprotokoll <strong>Egger</strong>s, Antwort 8.<br />

Dok. 2, Einvernahmeprotokoll <strong>Egger</strong>s, Frage 10.<br />

Dok. 2, Einvernahmeprotokoll <strong>Egger</strong>s, Antwort 13.<br />

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