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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Einleitung<br />

1.2 Zielsetzung<br />

Das Ziel der vorliegenden Studie ist, den Kriminalfall <strong>Egger</strong> <strong>aus</strong> dem Jahr 1775<br />

aufzuarbeiten. Die Taten von <strong>Joseph</strong> <strong>Antoni</strong> <strong>Egger</strong> sowie das darauf folgende<br />

Strafverfahren werden in den geschichtlichen Kontext gestellt und <strong>aus</strong> einer<br />

rechtshistorischen Perspektive untersucht. Anhand der qualitativen Einzelfalluntersuchung<br />

soll nicht nur ein Beitrag zur Geschichte der st. gallischen Stiftslande<br />

geliefert werden, 8 sondern es wird ein Stück Strafrechtsgeschichte <strong>aus</strong> einer<br />

Zeit aufgearbeitet und analysiert, in der sich die bestehende Ordnung grundlegend<br />

zu wandeln begann.<br />

Man mag sich die Frage stellen, ob sich die qualitative Aufarbeitung eines<br />

einzigen historischen Kriminalfalls im Rahmen einer Dissertation im wissenschaftlichen<br />

Diskurs behaupten kann. Zwar vermögen die Betrachtungen nur<br />

einen Ausschnitt von juristischen und sozialgeschichtlichen Begebenheiten gewisser<br />

Bevölkerungsschichten und gewisser Zeiten zu vermitteln und weisen<br />

somit kaum quantitativen Wert auf. Dennoch eignet sich nach Ansicht der Verfasserin<br />

gerade eine qualitative Untersuchung, verbunden mit der Aufarbeitung<br />

umfangreicher, bisher unbekannter Akten, äusserst gut dazu, Einblick in und<br />

Verständnis für eine Zeit zu verschaffen, die mit ihren Strukturen und Werten<br />

zwar vergangen ist, aber dennoch eine Grundlage der Entwicklungen der Gegenwart<br />

bildet. Die Studie wird durch Beizug einschlägiger Literatur und Beachtung<br />

aktueller Forschung breit abgestützt.<br />

1.3 Methode<br />

Mit einer Schnur zusammengebunden befindet sich im St. Galler Stiftsarchiv<br />

ein umfangreiches Bündel an Akten zum Kriminalfall <strong>Egger</strong>. Wie das <strong>aus</strong>führliche<br />

Verhörprotokoll <strong>Egger</strong>s belegt, musste <strong>Joseph</strong> <strong>Egger</strong> dem fürstäbtischen<br />

Pfalzgericht zu 255 Fragen Rede und Antwort stehen, bevor über seine Taten<br />

beraten und geurteilt wurde. Untersucht wurde der Totschlag einer gewissen<br />

8<br />

Auch wenn die Zahl der Studien zur landesherrlichen Strafjustiz im Wachsen begriffen<br />

ist, überwiegen zumindest für das späte Mittelalter Studien über die städtische Kriminaljustiz;<br />

m.w.H. SCHWERHOFF, Aktenkundig [1999], S. 22.<br />

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