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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Prozessrechtliche Beurteilung<br />

sachen und was diesen zugehörig sei «allzeit ihrer zu der Gott geheilligten justiz<br />

leiblich geschwohrnen eyd, und dessen veranthwortung am jüngsten tag wohl in<br />

acht behalten, und darwider von keiner ley ursachen wegen wissentlich nicht<br />

handlen» sollten. 625<br />

Im 18. Jahrhundert gewann der Zeugenbeweis allmählich an Bedeutung. Im<br />

Zuge der Aufklärung wurden Stimmen <strong>gegen</strong> die Folter immer lauter. 626 Ein gewisses<br />

Misstrauen begann sich zu entwickeln <strong>gegen</strong> dieses «Instrument der<br />

Wahrheitsfindung», was zu einer stärkeren Betonung der anderen Beweismittel<br />

führte. 627 Man bemühte sich immer stärker darum, möglichst umfassende Verdachtsgründe<br />

schon zusammenzutragen, bevor man zum Instrument der Folter<br />

griff. Zu diesem Zweck begann man, vom Gesetz wegen Unglaubwürdigkeit<br />

<strong>aus</strong>geschlossene Zeugen zur Information des Gerichts zu vernehmen. 628 Der<br />

Richter sollte alle Personen verhören können, von denen irgendeine Aufklärung<br />

zu erwarten war, wobei auch das Verhör der nächsten Angehörigen zugelassen<br />

bzw. gemäss dem im 18. Jahrhundert publizierenden Carolina-Kommentator<br />

FRÖLICHSBURG 629 sogar empfohlen wurde. 630<br />

5.3.2.2 Zeugen im Fall <strong>Egger</strong><br />

Von <strong>Egger</strong>s Verbrechen gab es keine direkten Tatzeugen. Er erschlug Catharina<br />

Himmelberger frühmorgens unbemerkt in seinem Stall. Die Leiche von Maria<br />

Baumann grub er kurz nach Weihnachten abends um sieben, also in der Dunkelheit,<br />

<strong>aus</strong>. Er hatte an jenem Tag mit dem Schlitten Geschirr für den Hafner<br />

der Langgasse nach Herisau gefahren, wobei ihn der Sohn des Hafners begleitet<br />

hatte. Auf dem Rückweg hatte <strong>Egger</strong> diesen vor<strong>aus</strong>geschickt mit der Bemerkung,<br />

in der Vorstadt noch etwas erledigen zu müssen. Erst zwei Stunden später<br />

wurde er wieder gesehen, wie er mit einem Bündel über den Schultern die<br />

625<br />

626<br />

627<br />

628<br />

629<br />

630<br />

StiASG, Rubr. 28, Fasz. 3, Konzept S. 68.<br />

Vgl. Kap. 5.5.4.2.<br />

KARITZKY [1959], S. 30.<br />

KARITZKY [1959], S. 31.<br />

Johann Christoph Frölich von Frölichsburg (gest. 1776) war Rechtsprofessor an der Universität<br />

Freiburg im Breisgau.<br />

FRÖLICHSBURG [1759], 1. Buch, 18. Titel, Nr. 4 und 5.<br />

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