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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Prozessrechtliche Beurteilung<br />

Zu den einzelnen Verhören, die alle im Wirtsh<strong>aus</strong> in St. Fiden stattfanden,<br />

wurde <strong>Egger</strong> offenbar von Hofweibel Ackermann gebracht. Gemäss Bestallung<br />

war es Sache des Amtsdieners, den Gefangenen in die Verhörstube oder auf Befehl<br />

gar auf die Pfalz zu bringen und ihn nach dem Verhör wieder einzusperren.<br />

Während der Verhöre hatte er sich für allfällige Befehle jederzeit zur Verfügung<br />

zu halten. 793<br />

Gleich zu Beginn des ersten Verhörs nach der Gefangennahme am 15. Februar<br />

1775 erfolgte eine «ernstliche [...] erinnerung die reine, und klare wahrheit an<br />

tag zu geben, und nichts zu verheelen». 794 Die Befragung, die sich über mehrere<br />

Wochen erstreckte, war sehr detailliert. In etlichen Punkten wurde das Verhör<br />

wiederholt. Öfters nahm der Befrager <strong>Egger</strong>s Antwort wieder auf oder fasst sie<br />

kurz zusammen, bevor er die nächste, mit der unmittelbar gewonnenen Information<br />

verbundene Frage anknüpfte. 795 Immer wieder und wieder ermahnte man<br />

<strong>Egger</strong>, die Wahrheit zu sagen. 796 Manchmal bezog sich der Befrager auf das letzte<br />

Examen und versuchte, <strong>Egger</strong> in Widersprüche zu verwickeln, ihn mit angeblichen<br />

oder tatsächlichen Widersprüchen zu konfrontieren und in die Enge zu<br />

treiben. 797 Das Gericht bemühte sich, Druck <strong>aus</strong>zuüben und liess das Vorhandensein<br />

von Beweisen durchblicken, über die <strong>Egger</strong> aber zumindest vorerst<br />

nicht aufgeklärt wurde. Er wurde etwa aufgefordert, er «solle sich wohl bedenckhen,<br />

was er rede, die obrigkeit könnte mehr wüssen, als er sich einbildet».<br />

798<br />

Auch wenn es den Befragenden nicht gelang, Suggestivfragen ganz zu vermeiden,<br />

waren die meisten Fragen doch offen formuliert. Während bei den ersten<br />

Einvernahmen praktisch keine suggestiven Formulierungen vorkamen, fin-<br />

793<br />

794<br />

795<br />

796<br />

797<br />

798<br />

StiASG, Rubr. 42, Fasz. 17, Bestallung eines Amtsdieners, S. 3, Ziff. 7. Es war auch Sache<br />

des Amtsdieners, den Gefangenen auf Befehl dem Scharfrichter zu übergeben; S. 5,<br />

Ziff. 11.<br />

Dok. 2, Einvernahmeprotokolle <strong>Egger</strong>s, Antwort 1.<br />

Siehe etwa Dok. 2, Einvernahmeprotokoll <strong>Egger</strong>s, Fragen 4, 9, 19, 21, 27 und weitere.<br />

Dok. 2, Einvernahmeprotokoll <strong>Egger</strong>s, z.B. Fragen 5, 6, 8, 29, 60, 72, 75, 104, 108, 112,<br />

122, 139, 151, 156, 160, 180, 224, 227, 235, 236 und 248.<br />

Siehe etwa Dok. 2, Einvernahmeprotokoll <strong>Egger</strong>s, Frage 37, 38.<br />

Dok. 2, Einvernahmeprotokoll <strong>Egger</strong>s, Frage 61.<br />

148

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