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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Einleitung<br />

bach, eine Abschrift des Verhörprotokolls (ohne die übrigen Dokumente), das<br />

im Staatsarchiv St. Gallen erhalten ist. 37<br />

1.4 Aufbau<br />

Konzentriert man sich zu sehr auf vorhandene Quellen, so läuft man Gefahr,<br />

gewisse Zusammenhänge und Strukturen zu vernachlässigen oder gar nicht zu<br />

erkennen. Bevor materiell auf die Kriminalakten des Falls <strong>Egger</strong> eingegangen<br />

werden kann, ist daher eine Einführung in die relevanten historischen und gesellschaftlichen<br />

Hintergründe notwendig. Der Kriminalfall ereignete sich in der<br />

zu Neige gehenden frühen Neuzeit, also in der Blüte der Aufklärung, einer Zeit,<br />

in der viele Strukturen aufzubrechen begannen.<br />

Kulisse des Kriminalfalls sind die st. gallischen Stiftslande des 18. Jahrhunderts,<br />

das Gebiet der sog. Alten Landschaft. Nach einem Abriss über Entstehung<br />

und Entwicklung der Alten Landschaft wird in das ebenda in der <strong>aus</strong>gehenden<br />

frühen Neuzeit vorherrschende Rechtssystem eingeführt. Für die Fallstudie direkt<br />

relevante Bereiche wie das Gerichtswesen und die einschlägige Gesetzgebung<br />

werden eingehender behandelt.<br />

Das dritte Kapitel widmet sich der Vorgeschichte des Strafverfahrens. Der<br />

Protagonist <strong>Joseph</strong> <strong>Antoni</strong> <strong>Egger</strong>, seine Familie und sein direktes Umfeld werden<br />

vorgestellt. Weiter wird von seiner Bekanntschaft mit Catharina Himmelberger<br />

und seiner Beziehung zu ihr berichtet. Nach ihrem Tod vergehen bis zur<br />

Gefangennahme <strong>Egger</strong>s mehrere Tage, auf deren bekannt gewordene Geschehnisse<br />

eingegangen wird. Im vierten Kapitel wird das Strafverfahren dargestellt,<br />

wobei die Untersuchungshandlungen in chronologischer Reihenfolge wiedergegeben<br />

sowie thematisch gegliedert werden. Dabei nehmen die Einvernahmen<br />

<strong>Egger</strong>s einen zentralen Platz ein.<br />

Nach der Darlegung der Fakten erfolgt im fünften Kapitel eine prozessrechtliche<br />

Beurteilung, die in die Erkenntnisse der frühneuzeitlichen Strafprozessforschung<br />

eingebettet wird. Mit Blick auf den durchgeführten Inquisitionsprozess<br />

37<br />

StaASG, Sig. AA 8 A 3-5.<br />

23

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