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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Urteil und Strafe<br />

sowie der weit verbreiteten Fürbittepraxis zusammen. 1034 Unter der Herrschaft<br />

Abt Bedas wurden insbesondere <strong>gegen</strong> Ende des 18. Jahrhunderts immer mehr<br />

gesetzliche Strafen in Zuchth<strong>aus</strong>strafen umgewandelt, Strafen an Leib und Leben<br />

wurden immer seltener.<br />

Gemäss einer 1732 von Abt <strong>Joseph</strong> mit Kapitularen gehaltenen Konferenz<br />

bestanden Pläne, ein sich in Tablat befindendes Gut samt H<strong>aus</strong> mit dem Namen<br />

«bei’m creuz» zu kaufen und darin das erste Waisen- und Zuchth<strong>aus</strong> zu errichten.<br />

Diese Pläne wurden jedoch – wie bereits schon 1730 betreffend eine andere<br />

Liegenschaft – nicht umgesetzt. 1035 Delinquenten wurden bisweilen in Zuchthäusern<br />

im süddeutschen Raum untergebracht, bis im Jahr 1781 im Siechenh<strong>aus</strong> in<br />

Bruggen das erste Zuchth<strong>aus</strong> der Alten Landschaft entstand. 1036 Bereits 1782<br />

wurde eine Malefikantin, die «nach der peinlichen halsgerichtsordnung und derselben<br />

commentaristen» eigentlich die Todesstrafe verdient hätte, begnadigt und<br />

lebenslänglich ins Zuchth<strong>aus</strong> Bruggen geschickt und «mit füglicher arbeit beladen».<br />

1037<br />

Als weitere Freiheitsstrafe wurde besonders im 18. Jahrhundert die Eingrenzung<br />

oder Verstrickung eines Missetäters <strong>aus</strong>gesprochen. Dieser wurde verpflichtet,<br />

sich in einem vom Gericht bestimmten Gebiet – z.B. seiner Heimat-<br />

1034<br />

1035<br />

1036<br />

1037<br />

GRAF [1996], S. 94; vgl. Kap. 7.1.5.<br />

Tagebuch Abt <strong>Joseph</strong>s, StiASG, Bd. 272b, Eintrag vom 2. Januar 1732; WEGELIN, Materialien<br />

[1855], S. 51.<br />

GRAF [1996], S. 95 f. Abt Beda schrieb am 1. Dezember 1781 in sein Tagebuch, er sei<br />

«gesinnet <strong>aus</strong> diesem siechenh<strong>aus</strong> ein respectives zuchth<strong>aus</strong> zu machen», Tagebuch Abt<br />

Bedas, Eintrag vom 1. Dezember 1781, StiASG, Bd. 284. Die erste Gefangene im neuen<br />

Zuchth<strong>aus</strong> war eine gewisse Anna Maria Hädener <strong>aus</strong> Mörschwil, die offenbar wegen<br />

Diebstahls und Betrugs bereits mehrfach verurteilt worden war. Sie sollte im neuen<br />

Zuchth<strong>aus</strong> nun «spinnen oder sonsten arbeiten». Morgens und abends sollte sie «habermus»<br />

zu essen bekommen und mittags eine Erbsen-Bohnensuppe und Brot. Würde sie mit<br />

ihrer Arbeit mehr verdienen, als das Essen koste, könne das Geld für die Kleidung verwendet<br />

werden, «verdienet sie weniger, als die speis kostet, bekommet sie vielleicht<br />

schläg’», Tagebuch Abt Bedas, Eintrag vom 1. Dezember 1781, StiASG, Bd. 284. Siehe<br />

auch WILLI [1947], S. 348 f.<br />

StiASG, Kriminalprotokolle, Bd. 1074, S. 139; WEGELIN, Materialien [1855], S. 59.<br />

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