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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Urteil und Strafe<br />

7 Urteil und Strafe<br />

7.1 Das Strafsystem<br />

7.1.1 Poena ordinaria und extraordinaria<br />

Neben der poena ordinaria, der ordentlichen, in der Carolina vorgesehenen Strafe,<br />

existierte die poena extraordinaria und gewann an Bedeutung. Die Carolina<br />

enthält keinen abschliessenden Katalog der als strafbar zu betrachtenden Handlungen.<br />

In Art. 105 enthält sie eine Art Generalkl<strong>aus</strong>el, nach der es Richter und<br />

Urteilern obliegt, betreffend nicht explizit in die Carolina aufgenommene Taten<br />

zu beraten, wie den kaiserlichen Rechten und der Halsgerichtsordnung entsprechend<br />

«am gemessigsten gehandelt vnnd geurtheylt werden soll». In den Jahrhunderten<br />

der Geltung der Carolina kam es zudem vor, dass gewisse Strafen als<br />

dem jeweiligen Rechtsempfinden nicht mehr angemessen und nicht mehr tragbar<br />

erachtet wurden. 987 Um den Bedürfnissen der praktischen Rechtspflege gerecht<br />

zu werden, entwickelte sich die Lehre von den crimina extraordinaria.<br />

Die poena extraordinaria, verstanden als nicht gesetzlich, sondern nur vom<br />

Richter festgelegte Strafe, überschneidet sich mit dem Begriff der poena arbitraria,<br />

worunter man die im richterlichen Ermessen stehende mildere Strafe versteht.<br />

988 Drängte die Fallbetrachtung zur Strafmilderung, so berief man sich darauf,<br />

dass die dem Angeklagten vorgeworfene Tat nicht ganz dem normalen<br />

Verbrechenstyp entspreche. 989 Die Ausnahmestrafe kam zum Zug, wenn das Gesetz<br />

für bestimmte verbotene Fallgestaltungen keine Strafe enthielt, sowie dort,<br />

wo das Gesetz für das als strafwürdig erachtete Verhalten keinen Deliktstypus<br />

zur Verfügung stellte. 990 Misslang der Vollbeweis einer Tat oder wurde das Delikt<br />

zwar versucht, aber nicht vollendet, wurde die poena extraordinara angewendet.<br />

991<br />

987<br />

988<br />

989<br />

990<br />

991<br />

SCHMIDT EBERHARD, Strafrechtspflege [1965], S. 166 f.<br />

SCHMOECKEL [2000], S. 296; KLEINHEYER, Carolina [1984], S. 13.<br />

WESEL [2006], S. 399.<br />

SCHMIDT EBERHARD, Strafrechtspflege [1965 ], S. 167.<br />

Zum Ganzen SCHLOSSER, ZNR [1988], S. 22 f.; SCHMIDT EBERHARD, Strafrechtspflege<br />

[1965], § 155 S. 167.<br />

185

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