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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Vorgeschichte<br />

Rotmonten bewohnt. 224 1697 hatten sie erstmals die Hintersassen-Steuer von<br />

Rotmonten zu zahlen. 225 Michael <strong>Egger</strong> erschien 1724 im Hintersassen-Rodel<br />

noch als Hintersasse. 226 Am 4. Juni 1743, also gut drei Jahre vor der Geburt von<br />

<strong>Joseph</strong> <strong>Antoni</strong>, wurde er in Rotmonten <strong>gegen</strong> eine Gebühr von 30 Gulden eingebürgert.<br />

Der Statthalter des Stifts musste die Einbürgerung bewilligen, wofür<br />

er die Hälfte dieser Gebühr bezog. 227<br />

<strong>Joseph</strong> <strong>Antoni</strong> <strong>Egger</strong> hatte nach Lage der Akten keine eigenen Kinder. Seit<br />

Advent 1770 war er mit Maria Elisabetha German verheiratet, 228 die zwei Kinder,<br />

Maria Barbara und Anna Maria Veronika, mit in die Ehe brachte. Maria<br />

German war die Witwe des verstorbenen Johannes Furrer <strong>aus</strong> Tablat, dem Vater<br />

von Maria Barbara und Anna Maria Veronika. 229<br />

Weiter äusserte <strong>Egger</strong> beim Verhör, er sei katholischer Religion. Dies war für<br />

die Bevölkerung der Alten Landschaft üblich; nach den Wirren der Reformation<br />

und insbesondere dem aggressiven Vorgehen von Zürich und dessen Reformator<br />

Zwingli 230 ab dem Jahre 1529 war es Abt Diethelm 231 nach dem Zweiten<br />

Kappeler Landfrieden 232 gelungen, im Fürstenland eine strenge Rekatholisierung<br />

durchzuführen. 233 Dies glückte wohl auch deswegen, weil der Bevölkerung des<br />

224<br />

225<br />

226<br />

227<br />

228<br />

229<br />

230<br />

231<br />

232<br />

233<br />

In der Einvernahme bezeichnete <strong>Egger</strong> seinen Vater denn auch als «Michael <strong>Egger</strong> bey<br />

dem kirchele»; Dok. 2, Einvernahmeprotokoll <strong>Egger</strong>s, Antwort 1. Zur Kapelle siehe<br />

ZIEGLER ERNST [1977] (ohne Seitenzahl).<br />

STAERKLE, Geschlecht [1942], S. 39.<br />

Als Hintersassen wurden in der frühen Neuzeit Leute bezeichnet, die sich unter einer<br />

Landesobrigkeit niederliessen und dabei als Einwohner minderen Rechts im Gegensatz zu<br />

den alteingesessenen Stadtbürgern bzw. Gemeinde- oder Dorfgenossen nicht über das volle<br />

Bürgerrecht verfügten. Sie waren anders als blosse Aufenthalter (Gesinde, Dienstboten,<br />

Gesellen) dauerhafter in der Gemeinde ansässig und enger in die lokale Gesellschaft und<br />

Wirtschaft eingebunden. Oft verfügten sie über einen eigenen H<strong>aus</strong>halt; HOLENSTEIN<br />

ANDRÉ, Hintersassen, e-HLS [2005]. Da die Hintersassen die Infrastruktur der Gemeinde<br />

mitbenutzten, ohne dass sie selber oder ihre Vorfahren etwas dazu beigetragen hatten,<br />

musstens sie das jährliche «Hintersassengeld» als Gemeindesteuer bezahlen; MENOLFI,<br />

Hofleute [1991], S. 92.<br />

STAERKLE, Geschlecht [1942], S. 39 f.<br />

Dok. 15, Zeugen<strong>aus</strong>sagen von <strong>Egger</strong>s Stieftöchtern, S. 1.<br />

Dok. 15, Zeugen<strong>aus</strong>sagen von <strong>Egger</strong>s Stieftöchtern, S. 1.<br />

Ulrich (Huldrych) Zwingli, geb. 1484, gest. 1531.<br />

Diethelm Blarer von Wartensee, geb. 1503, gest. 1564, Abt von 1530 bis 1564, Biographie<br />

bei DUFT ET AL. [1986], S. 156 ff.; HENGGELER [1929], S. 139 ff.<br />

Abgeschlossen im November 1531.<br />

DUFT ET AL. [1986], S. 49; Historisch-biographisches Lexikon, Bd. 6 [1931], S. 39.<br />

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