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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Urteil und Strafe<br />

eindrückliches Ritual dar; die Bestrafung sollte eine möglichst grosse Abschreckungswirkung<br />

nach sich ziehen. 1000<br />

Die Carolina kennt neben der Feuer- und der Schwertstrafe die Vierteilung,<br />

die Räderung, den Galgen, das Ertränken und das lebendig Vergraben. 1001 Die<br />

Enthauptung wurde als «ehrliche» Todesstrafe betrachtet, die Ehre des Delinquenten<br />

und seiner Familie wurde bei dieser Strafart also nicht verletzt. 1002 Seit<br />

dem 17. und insbesondere im Lauf des 18. Jahrhunderts, in dem immer mehr<br />

Stimmen <strong>gegen</strong> die Todesstrafe laut wurden, 1003 begann man sie einzuschränken<br />

und auf die Strafschärfungen zu verzichten. 1004<br />

Die im 18. Jahrhundert am häufigsten praktizierte Hinrichtungsart war<br />

schliesslich die Enthauptung. 1005 Es wurden im Übrigen zunehmend Begnadigungen<br />

<strong>aus</strong>gesprochen. 1006 Anstelle der Todesstrafe setzten sich die Freiheitsund<br />

die Arbeitsstrafe als <strong>aus</strong>serordentliche Strafen immer weiter durch. 1007<br />

7.1.3 Freiheitsstrafen<br />

In der frühen Neuzeit, in deren Strafsystem die peinlichen Strafen bei Weitem<br />

überwogen, spielte der Freiheitentzug nur eine untergeordnete Rolle. Gefängnisse<br />

dienten in der Regel zur Verwahrung von Gefangenen während der Untersu-<br />

1000<br />

1001<br />

1002<br />

1003<br />

1004<br />

1005<br />

1006<br />

1007<br />

PAHUD DE MORTANGES [2007], S. 128, Rz. 199.<br />

Zu den einzelnen Arten der Todesstrafe SCHILD, Gerichtsbarkeit [1980], S. 197 ff.; HIS,<br />

Teil 1 [1920], S. 491 ff. Die Rohheit und Gr<strong>aus</strong>amkeit der Strafen insbesondere seit dem<br />

Mittelalter haben die Forschung und Lehre breit beschäftigt und sind immer wieder als<br />

unfassbar kommentiert worden. In der neueren Forschung wird jedoch vermehrt bezweifelt,<br />

dass das Strafsystem insbesondere im Spätmittelalter tatsächlich noch so gr<strong>aus</strong>am<br />

und hart war, wie man bisher angenommen hatte; EISENHARDT ULRICH [2004], S. 80,<br />

Rz. 107.<br />

Im Gegensatz dazu galt etwa das Erhängen als unehrenhafte, schändliche Tötungsart; VAN<br />

DÜLMEN, Theater [1995], S. 109 und S. 118; SCHILD, Gerichtsbarkeit [1980], S. 198 ff.;<br />

SCHWERHOFF, Gewaltkriminalität [2006], S. 57.<br />

Einen Überblick über die Diskussion der Todesstrafe im aufgeklärten Absolutismus liefert<br />

SENN [2007], S. 273 ff.<br />

SCHWERHOFF, Gewaltkriminalität [2006], S. 58.<br />

VAN DÜLMEN, Theater [1995], S. 118 und S. 120; BLESS-GRABHER [2003], S. 275.<br />

RÜPING/JEROUSCHEK [2007], S. 82 f., Rz. 169; S. 101, Rz. 225; VAN DÜLMEN, Theater<br />

[1995], S. 108, S. 111 und S. 115. Vgl. unten Kap. 7.1.5.<br />

Siehe sogleich Kap. 7.1.3 und 7.1.4.<br />

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