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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Prozessrechtliche Beurteilung<br />

Handgelübde wörtlich erwähnt. 638 Dasselbe gilt für das Protokoll der Aussagen<br />

von Christian Louis vom 14. Februar 1775 639 und jenes der Aussagen von <strong>Joseph</strong><br />

Rüesch vom 23. Februar 1775. 640 Keine explizite Erwähnung eines Handgelübdes<br />

oder Eids findet sich bei den Aussagen von Maria Gross vom 10. Februar<br />

1775 641 und Jacob Himmelberger vom 18. Februar 1775 642 , wobei immerhin<br />

darauf hingewiesen wird, sie hätten «bey gueten treuen» angezeigt bzw. seien<br />

«bey gueten treuen befraget» worden. Keinerlei Hinweis auf Gelübde, Eid<br />

oder «guete treuen» enthalten die Aussagen von Pankraz Rietmann vom 16. Februar<br />

1775 643 , die zweite Aussage von Christian Louis vom 18. Februar 1775 644 ,<br />

die Befragung von <strong>Egger</strong>s Stieftöchtern vom 22. Februar 1775 645 sowie von dessen<br />

Ehefrau vom 23. Februar 1775 und erstaunlicherweise auch nicht die Einvernahme<br />

von Johannes Geser am 8. März 1775 646 .<br />

In den Akten zum Fall <strong>Egger</strong> finden sich keine Anhaltspunkte für ein Zeugnisverweigerungsrecht<br />

oder darauf, dass die Angehörigen <strong>Egger</strong>s auf ein solches<br />

hingewiesen worden wären. So wurden seine Ehefrau, seine Stieftöchter und<br />

sein Schwager ohne erkennbare Einschränkungen einvernommen. Sie blieben<br />

gemäss den Protokollen nie die Beantwortung einer Frage schuldig. Immerhin<br />

ist jedoch unklar, wie detailliert die Protokolle das tatsächlich Gesprochene<br />

wiedergeben. Sollte eine Antwort nur zögerlich und stockend gegeben worden<br />

sein, wurde darauf im Protokoll jedenfalls nicht hingewiesen. Möglich ist auch,<br />

dass keiner der Angehörigen <strong>Egger</strong>s gewillt war, ihn zu schonen und dem Gericht<br />

etwas zu verschweigen. Insbesondere die Ehefrau gab <strong>aus</strong>führlich und unverblümt<br />

Auskunft über ihren Gatten, zu dem sie offensichtlich kein herzliches<br />

Verhältnis hatte. Auch sein Schwager und seine Stieftöchter scheinen ihm nicht<br />

sonderlich nahe gestanden zu sein.<br />

638<br />

639<br />

640<br />

641<br />

642<br />

643<br />

644<br />

645<br />

646<br />

Dok. 1, Zeugen<strong>aus</strong>sagen von Sattlermeister Wettach und den Knechten des Scharfrichters.<br />

Dok. 6, erste Anzeige von Christian Louis, S. 1.<br />

Dok. 17, Zeugen<strong>aus</strong>sage von <strong>Joseph</strong> Rüesch, S. 1.<br />

Dok. 4, Zeugen<strong>aus</strong>sage von Maria Gross.<br />

Dok. 12, Zeugen<strong>aus</strong>sage von Jacob Himmelberger.<br />

Dok. 11, Anzeige von Pankraz Rietmann.<br />

Dok. 13, zweite Anzeige von Christian Louis.<br />

Dok. 15, Zeugen<strong>aus</strong>sagen von <strong>Egger</strong>s Stieftöchtern.<br />

Dok. 18, Zeugen<strong>aus</strong>sage von Johannes Geser.<br />

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