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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Einleitung<br />

Reine Distinktionszeichen (z.B. auf «ÿ» und auf «ù» zur Unterscheidung<br />

von «n») werden weggelassen.<br />

Abkürzungen 35 und Ligaturen werden aufgelöst.<br />

Den Familiennamen der Frauen wurde in den Gerichtsakten häufig die in jener<br />

Zeit typische weibliche Endung «-in» angehängt, beispielsweise Himmelbergerin,<br />

Grossin oder dergleichen. Im wörtlichen Zitat entsprechender Textstellen<br />

werden die Endungen übernommen. Da uns der Name ohne Endung jedoch<br />

geläufiger ist, wird bei der Nennung <strong>aus</strong>serhalb des Zitats auf die Endung «-in»<br />

verzichtet. Weiter werden dem Lesefluss hinderliche Zweitnamen (insbesondere<br />

zweite Vornamen) nach einer ersten Nennung – <strong>aus</strong>genommen im direkten Zitat<br />

– nicht wiederholt, sofern Verwechslungen <strong>aus</strong>geschlossen sind. Die Orthographie<br />

weicht nicht selten massgeblich von der heutigen ab. Obwohl bei der<br />

Mehrheit der vorhandenen Dokumente ein und derselbe Schreiber tätig war,<br />

weist dasselbe Wort mithin eine unterschiedliche Schreibweise auf. Direkte Zitate<br />

alter Druckschriften erfolgen buchstaben- und satzzeichengetreu, wobei die<br />

Gross- und Kleinschreibung dem Original folgt.<br />

Die Akten des Kriminalfalls <strong>Egger</strong> sind im Stiftsarchiv St. Gallen zwar zu einem<br />

Bündel zusammengeschnürt, die einzelnen Aktenstücke weisen aber keine<br />

nachvollziehbare Ordnung auf. Zur Bearbeitung wurden sie deswegen gemäss<br />

dem im Anhang abgedruckten Aktenverzeichnis chronologisch sortiert, nummeriert<br />

und werden entsprechend zitiert. Dabei werden die Seiten der einzelnen<br />

Dokumente beziffert und nach diesen Seitenzahlen zitiert, obwohl diese auf den<br />

Handschriften fast immer fehlen. Das separat gebundene Verhörprotokoll von<br />

<strong>Joseph</strong> <strong>Egger</strong> umfasst 93 Seiten und enthält 255 Fragen. Die Zitate dar<strong>aus</strong> erfolgen<br />

wenn möglich unter Nennung der Ziffer der entsprechenden Frage bzw.<br />

Antwort.<br />

Eine vom Ratssekretär Gross verfasste Abschrift des Verhörprotokolls findet<br />

sich im Kriminalprotokollbuch des Ledigen Pfalzrats. 36 Um 1865 verfasste zudem<br />

der damalige Archivar des Stiftsarchivs St. Gallen, Eugen von Gonzen-<br />

35<br />

36<br />

Getreu den in der Zeit der Entwicklung der Kurrentschriften herrschenden Bedürfnissen<br />

nach Lesbarkeit und der Möglichkeit schneller Ausführung der Buchstaben (BOESELAGER<br />

[2004], S. 49 und 57) finden sich auch in den Akten <strong>Egger</strong> vermehrt Abbrevaturen.<br />

StiASG, Bd. 1074, S. 3-77.<br />

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