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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Prozessrechtliche Beurteilung<br />

Im Weiteren sah die Pfalzratsordnung eine unentgeltliche Rechtsverbeiständung<br />

vor, damit «niemandt armueth halber rechtloss gelassen werde». 721 Die<br />

Armen mussten ihre Armut kundtun und zur Anzeige bringen, wobei das Gericht<br />

bei der Bewilligung der unentgeltlichen Verbeiständung nicht zu mild sein<br />

sollte. Die Bedürftigen hatten ihre Armut mit einem Eid zu bezeugen, wenn ihre<br />

Not und Mittellosigkeit nicht «von selbsten kundtbahr» war. 722 Sollte eine bedürftige<br />

Partei mutwillig zu einem Prozess Anlass geben, so konnte diese mit<br />

Gefangenschaft oder auf andere Weise durch den Pfalzrat gestraft werden. 723<br />

Auch in der Stadt St. Gallen kannte und begrüsste man den Beizug eines Fürsprechers<br />

im Prozess. Gemäss einer im Jahr 1701 gedruckten 16-seitigen Anleitung<br />

eines anonymen Autors zum St. Galler Malefizprozess forderte der Reichsvogt<br />

jene, die vor Gericht zu klagen oder zu antworten hatten, auf, sich «verfürsprechen»<br />

zu lassen. 724 So kam erst der Fürsprecher des Klägers und danach<br />

derjenige des «Antworters» zu Wort. 725 Daraufhin konnten die Fürsprecher um<br />

Zuteilung von einem oder zwei der Urteilssprecher «zu Rathgeberen und<br />

Beyständeren» ersuchen. Bei schweren Verbrechen, wenn «die Sach hoch und<br />

schwär und das Blut betreffen mag», wurden dem Kläger und dem Antworter je<br />

zwei der Rechtsprecher als Berater zugewiesen. 726 Sie sollten unter Eid den Parteien<br />

beistehen, so oft diese es wünschten, und ihnen das nach ihrem Verständnis<br />

Beste raten. 727 Der Kläger hatte schliesslich mit Hilfe der Beistände eine<br />

Klage zu verfassen und zu verlesen und der Antworter Stellung zu nehmen. 728<br />

721<br />

722<br />

723<br />

724<br />

725<br />

726<br />

727<br />

728<br />

StiASG, Rubr. 28, Fasz. 3, Konzept S. 108.<br />

StiASG, Rubr. 28, Fasz. 3, Konzept S. 108.<br />

StiASG, Rubr. 28, Fasz. 3, Konzept S. 109.<br />

Autor anonym, Process[1701], S. 5. Die Schrift beinhaltet eine genaue Beschreibung des<br />

Ablaufs eines Strafprozesses.<br />

Autor anonym, Process [1701], S. 5 f.<br />

Autor anonym, Process [1701], S. 7.<br />

Autor anonym, Process [1701], S. 8.<br />

Autor anonym, Process [1701], S. 8 f.<br />

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