28.12.2013 Aufrufe

Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Prozessrechtliche Beurteilung<br />

menhang mit der Anzahl Schläge, die <strong>Egger</strong> dem Opfer verpasst hatte, auf die<br />

Möglichkeit der peinlichen Befragung hin. Man fragte <strong>Egger</strong> am 21. Februar<br />

1775 etwa, ob er es wirklich darauf ankommen lassen wolle, durch den Henker<br />

zur Wahrheit gebracht zu werden. Darauf antwortete er, selbst wenn des Scharfrichters<br />

Knecht wirklich da wäre und ihn in vier Teile zerreissen würde, könnte<br />

er nichts anderes sagen. 805 Am 7. März 1775 glaubte man ihm nicht, was er über<br />

die angeblichen Äusserungen des Geiserwalders Geser sagte, und wies ihn an,<br />

nicht so unverschämt daherzulügen und es nicht darauf ankommen zu lassen,<br />

die Wahrheit mit anderen Mitteln her<strong>aus</strong>zubringen. 806<br />

Mit <strong>Egger</strong>s Geständnis, die Leichen von Elisabeth Han und Maria Baumann<br />

<strong>aus</strong>gegraben und zumindest teilweise zerlegt zu haben, begnügte sich das Gericht<br />

lange Zeit nicht. Es bemühte sich sehr, das wahre Motiv zu ergründen. <strong>Egger</strong><br />

gab wiederholt an, er habe es halt tun müssen, habe sich gezwungen gefühlt.<br />

Die Befrager hakten auch in diesem Punkt immer wieder nach. Nach dreiwöchiger<br />

Gefangenschaft entschloss sich <strong>Egger</strong> endlich, seine Motive vollends offen<br />

zu legen und erzählte, was er von Johannes Geser gehört hatte und dass er beschlossen<br />

hatte, die Versuche selbst durchzuführen, um so den Gerüchten auf<br />

den Grund zu gehen. Als Johannes Geser schliesslich bestätigte, es sei nicht<br />

<strong>aus</strong>geschlossen, dass er <strong>Egger</strong> in der Trunkenheit von gewissen abergläubischen<br />

Sachen erzählt habe, 807 verzichtete das Gericht auf weitere Einvernahmen <strong>Egger</strong>s.<br />

Ganz zufrieden gab sich das Gericht damit jedoch noch nicht und führte <strong>Egger</strong><br />

nach dem Verhör vom 7. März 1775 dem Scharfrichter vor. Er musste in<br />

dessen Angesicht ein letztes Mal bestätigen, der Catharina Himmelberger nur<br />

einen Schlag verpasst zu haben und die Leichen von Maria Baumann und Elisabeth<br />

Han <strong>aus</strong> keinem anderen Grund und mit keiner anderen Absicht <strong>aus</strong>gegraben<br />

zu haben als der, die er angegeben habe. Daraufhin wurde er vom Scharfrichter<br />

noch «in den abstand» geführt und auf «leibsachen» durchsucht. Als dieser<br />

nichts fand, war die Aufgabe des Scharfrichters beendet. 808 Die Frage, ob<br />

<strong>Egger</strong> nun noch gefoltert werden solle, war bereits im Rahmen der Beratung der<br />

805<br />

806<br />

807<br />

808<br />

Dok. 2, Einvernahmeprotokoll <strong>Egger</strong>s, Frage und Antwort 183.<br />

Dok. 2, Einvernahmeprotokoll <strong>Egger</strong>s, Frage 242.<br />

Dok. 18, Zeugen<strong>aus</strong>sage von Johannes Geser, Antwort 9.<br />

Dok. 2, Einvernahmeprotokoll <strong>Egger</strong>s, S. 90.<br />

150

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!