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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Strafverfahren<br />

hatte, hielt er fest, dass man «circa 19 schritt» unterhalb von Catharinas Körper<br />

ein Bündel erblickt und untersucht habe. Darin habe man zwei weitere tote Körper<br />

gefunden, wobei einer keinen Kopf mehr gehabt habe. Man habe diesen<br />

Fund «[...] dann der obrigkeit pflichtmässig anzuzeigen für nöthig erachtet, umb<br />

von selbiger weitere befehle zu<strong>gegen</strong>wärthigen [...]» 334 . Diese habe zur Erstellung<br />

eines visum et repertum angehalten, das noch am selben Tag durch Rogg,<br />

Wolff und Zollikofer vorgenommen worden sei. Die toten Körper seien weiblich<br />

gewesen. Der eine Körper sei «unzerrissen» gewesen, habe jedoch keine<br />

Eingeweide mehr gehabt und sei stattdessen mit Laub von Birn- und Kirschbäumen<br />

gefüllt gewesen. Vom anderen seien nur der untere Leib, eine Hand<br />

sowie die Haut vorhanden gewesen. 335 Nach Vornahme des zweiten visum et<br />

repertum wurden die Leichen vom Totengräber abgeholt und beerdigt. 336<br />

4.3.5 Das «visum et repertum» von Leibarzt Rogg vom 15. Februar 1775<br />

Der Leibarzt Rogg gab seine Beobachtungen bei der Untersuchung der Leiche<br />

von Catharina Himmelberger vom Dienstag, 14. Februar 1775, nicht zu Protokoll,<br />

sondern verfasste tags darauf selbst ein Gutachten. Er beschrieb, in welcher<br />

Stellung die Leiche im Galgentobel gelegen habe, als er eingetroffen sei. Da die<br />

«schlimme laag des orths nicht gestattete nächeres und gründlicheres visum et<br />

repertum vorzunemmen», habe man den Körper ins H<strong>aus</strong> von <strong>Joseph</strong> Himmelberger<br />

an der Langgass gebracht. 337 Ihm, Rogg, sei <strong>aus</strong>drücklich aufgetragen<br />

worden zu untersuchen, ob eine oder mehrere Wunden am Körper zu finden<br />

seien und ob diese an und für sich selbst tödlich oder «aber nur zu fälliger weis<br />

tödtlich geworden seyn möchten». 338 Er habe vom Chirurgen Wolff, der ihm von<br />

der Obrigkeit zur Seite gestellt worden sei, und dessen Sohn den Leichnam entkleiden<br />

lassen und die Brust und den vorderen Leib visitiert, aber kein Merkmal<br />

<strong>aus</strong>geübter Gewalt bemerkt. Dann habe er den Körper von hinten untersuchen<br />

lassen. Dort habe er gesehen, dass durch einen fürchterlich gewaltsamen Streich<br />

334<br />

335<br />

336<br />

337<br />

338<br />

Dok. 8, Amtsbericht von Fiskal Zollikofer, S. 3.<br />

Dok. 8, Amtsbericht von Fiskal Zollikofer, S. 4 f.<br />

Dok. 2, Einvernahmeprotokoll <strong>Egger</strong>s, S. 2.<br />

Dok. 9, visum et repertum von Leibarzt Rogg, S. 1.<br />

Dok. 9, visum et repertum von Leibarzt Rogg, S. 1 f.<br />

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