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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Strafverfahren<br />

die Wirbelsäule beim fünften und sechsten Halswirbel völlig entzwei geschlagen<br />

worden sei, «so dass der kopf vor- und hinterwerths gewacklet». 339 Der Arzt<br />

untermalte diese Beschreibung mit einer Skizze. Jene Verletzung allein könne<br />

als für jedermann tödlich erachtet werden. Von dieser Wunde zum «os occipity»<br />

340 , wo sich dieser unterhalb mit dem «os petroso» 341 und oberhalb mit dem<br />

Oberhauptbein vereinige, bemerkte Rogg eine «starcke quantitet <strong>aus</strong>getrettenen<br />

und gestockten gebluots unter der haut». 342<br />

Rogg berichtete von weiteren Wunden, einer oberhalb des linken Ohrs, einer<br />

beim Hauptwirbel und einer mittleren, bei der man nach Abschälen der Haut<br />

und Abwaschen der Stelle den eingedrückten Hirnschädel habe erkennen können.<br />

343 Auch dies skizzierte der Arzt. Ob jene Wunden von wiederholter Gewalttätigkeit<br />

her stammten oder beim Hinunterrollen in die Stauden des Tobels entstanden<br />

seien, lasse sich eigentlich nicht bestimmen. Sicher sei jedoch, dass die<br />

drei Wunden am Kopf nicht vom aufs Genick geführten, für sich allein tödlichen<br />

Streich herrühren könnten, da die Entfernung zu gross sei. 344 Das Gutachten<br />

des Arztes hält das Beobachtete <strong>aus</strong>führlich unter Benennung der verschiedenen<br />

Knochen mit den lateinischen Fachbegriffen fest.<br />

4.3.6 Stellungnahme des Chirurgen Wolff vom 15. Februar 1775<br />

Auch der Chirurg Wolff, der als Hofbarbier amtete, verfasste am Mittwoch,<br />

15. Februar 1775, einen kurzen Bericht über die zusammen mit Rogg durchgeführte<br />

Untersuchung der Leiche. Die Sektion habe gezeigt, dass das Hinterhaupt<br />

der Untersuchten lädiert, eingeschlagen, gespalten und zersplittert worden sei.<br />

Auch sei sie am Genick verwundet gewesen. Auf dieses «töttliche, und gewalt-<br />

339<br />

340<br />

341<br />

342<br />

343<br />

344<br />

Dok. 9, visum et repertum von Leibarzt Rogg, S. 2.<br />

Der Os occipitale (Hinterhauptbein) ist Bestandteil der hinteren Schädelgrube und des<br />

Schädeldachs am Hinterhaupt, PSCHYREMBEL [2004], S. 1327.<br />

Der Os petroso (Felsenbein) ist Teil des Schläfenbeins und bildet die knöcherne Hülle für<br />

das Innenohr, PSCHYREMBEL [2004], S. 558.<br />

Dok. 9, visum et repertum von Leibarzt Rogg, S. 2.<br />

Dok. 9, visum et repertum von Leibarzt Rogg, S. 2 f.<br />

Dok. 9, visum et repertum von Leibarzt Rogg, S. 3.<br />

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