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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Prozessrechtliche Beurteilung<br />

Alte Landschaft vielleicht sogar verlassen hatte? Da es kaum Möglichkeiten<br />

gab, den Verbleib einer Person nach deren Fortgang mit verhältnismässigem<br />

Aufwand abzuklären, waren der Zeugeneinvernahme, die nicht in relativ kurzer<br />

Zeit nach einer Straftat erfolgt war, wohl enge Grenzen gesetzt.<br />

Allen Hinweisen scheint das Gericht im Fall <strong>Egger</strong> aber trotz der breit angelegten<br />

Zeugenbefragungen nicht auf den Grund gegangen zu sein. So wurde die<br />

Anzeige des Strumpfwebers Pankraz Rietmann vom 16. Februar 1775, in der<br />

dieser gemutmasst hatte, <strong>Egger</strong> könnte beim vor eindreiviertel Jahren erfolgten<br />

spurlosen Verschwinden seines Bruders seine Finger im Spiel gehabt haben, 635<br />

weder kommentiert noch scheint sie sonst irgendwie verwertet worden zu sein.<br />

<strong>Egger</strong> wurde erstaunlicherweise offenbar nicht mit Rietmanns Mutmassung<br />

konfrontiert. Da er selbst nicht lesen konnte, ist anzunehmen, dass ihm die recht<br />

detaillierte Aussage Rietmanns überhaupt nicht zur Kenntnis gelangt war. Auch<br />

der etwas wirren Aussage der Näherin Elisabeth Schafh<strong>aus</strong>er vom 13. Februar<br />

1775, wonach der Knecht <strong>Joseph</strong> von der Tobel-Mühle am 11. Februar 1775 auf<br />

dem Heimweg im Wald etwas Unheimliches gehört haben sollte, 636 folgten offenbar<br />

keine konkreten näheren Abklärungen. Ungewiss ist, ob es sich beim von<br />

der Näherin erwähnten Knecht <strong>Joseph</strong> um den am 23. Februar 1775 einvernommenen<br />

<strong>Joseph</strong> Rüesch handelte. Dieser war beim Müller im Obertobel in<br />

Diensten. Die Untersuchenden nahmen jedoch bei der Befragung von <strong>Joseph</strong><br />

Rüesch mit keiner Silbe auf die Näherin und ihre Aussage Bezug, sondern fragten<br />

Rüesch nur, ob er <strong>Egger</strong> kenne, ob er einmal in dessen Stall gewesen sei und<br />

ob er dort etwas Verdächtiges bemerkt habe. 637 Dies lässt vermuten, dass der von<br />

Elisabeth Schafh<strong>aus</strong>er erwähnte Knecht <strong>Joseph</strong> nicht mit dem einvernommenen<br />

<strong>Joseph</strong> Rüesch identisch war.<br />

Die Protokolle enthalten nicht in allen Fällen Hinweise darauf, ob dem jeweiligen<br />

Zeugen ein Handgelübde oder ein Eid abgenommen wurde. Bei den Aussagen<br />

von Kaspar Wettach, Fideli Burckhard und Franz <strong>Antoni</strong> Ritter im August<br />

1773 sowie bei der Befragung Ritters am 18. Februar 1775 sind abgelegte<br />

635<br />

636<br />

637<br />

Dok. 11, Anzeige von Pankraz Rietmann.<br />

Aus diesem Protokoll geht nicht klar hervor, was der Knecht gesehen und wovor er sich<br />

gefürchtet hatte; Dok. 5, Zeugen<strong>aus</strong>sage von Elisabeth Schafh<strong>aus</strong>er.<br />

Dok. 17, Zeugen<strong>aus</strong>sage von <strong>Joseph</strong> Rüesch.<br />

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