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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Zusammenfassung<br />

Zusammenfassung<br />

Am 6. Februar 1775 verschwindet Catharina Himmelberger <strong>aus</strong> Rotmonten.<br />

Wenige Tage später gerät <strong>Joseph</strong> <strong>Antoni</strong> <strong>Egger</strong> <strong>aus</strong> Tablat in Verdacht, ihr etwas<br />

angetan zu haben. Unter Druck gesteht er, sie getötet zu haben, worauf die<br />

Obrigkeit aktiv wird. <strong>Egger</strong> wird im Turm hinter dem Wirtsh<strong>aus</strong> «Hirschen» in<br />

St. Fiden gefangengesetzt. Das Verbrechen gelangt vor den Pfalzrat der Alten<br />

Landschaft, das «höchste tribunal der gerechtigkeit». Die Verhöre beginnen.<br />

Bei der Bergung der Leiche Catharina Himmelbergers werden im Galgentobel<br />

zwei weitere, verstümmelte Leichen gefunden, was den Fall zunehmend<br />

verzwickter erscheinen lässt und das Gericht vor einige Probleme stellt. Der<br />

Leibarzt von Abt Beda wird beauftragt, die Leichen zu begutachten und über<br />

seine Erkenntnisse schriftlich Bericht zu erstatten. Auch ein Wundarzt und zwei<br />

Hofbarbiere werden um ihre sachkundige Meinung ersucht. Es kommt zu einer<br />

H<strong>aus</strong>durchsuchung auf <strong>Egger</strong>s Hof. Gräber werden aufgegraben und inspiziert.<br />

Das Gericht verhört eine Reihe von Zeugen. Immer wieder muss auch <strong>Egger</strong><br />

Rede und Antwort stehen, wobei neben der Ergründung der Vorgehensweise<br />

beim Totschlag Catharina Himmelbergers der Fokus auf dem Motiv für die Leichenschändungen<br />

liegt.<br />

Die vorliegende Studie verankert das pfalzrätliche Strafverfahren in der Forschung<br />

über die Strafrechtsgeschichte in der frühen Neuzeit. Der Fall wird im<br />

Sinne einer qualitativen Einzelfalluntersuchung unter Einbezug und Verwertung<br />

sämtlicher vorhandener Akten aufgearbeitet und analysiert. Ein Schwerpunkt<br />

liegt dabei auf der Untersuchung der Vorgehensweise des Pfalzrats der Fürstabtei<br />

St. Gallen. Neben der prozessrechtlichen Seite des Falles wird die materiellrechtliche<br />

behandelt. Die Delikte des Totschlags und der Leichenschändung<br />

werden gesellschaftlich und rechtlich in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts<br />

eingeordnet. Schliesslich wird der Abschluss des Verfahrens mit der Verurteilung<br />

und dem Vollzug der Strafe, soweit dieser nachvollzogen werden kann,<br />

gewürdigt. Die Arbeit gewährt Einblick in die Strafrechtsverhältnisse einer Zeit,<br />

die an der Schwelle zur «modernen» Welt noch gar nicht so weit zurück liegt.<br />

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