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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Die Kulisse: Alte Landschaft<br />

Landshofmeisteramt unterstand im Gegensatz zum Rorschacheramt, das von<br />

einem Obervogt und einem geistlichen Statthalter verwaltet wurde, lediglich<br />

einem weltlichen hohen Beamten der äbtischen Regierung, dem Landshofmeister,<br />

der auch den Vorsitz im Hofgericht als Hofammann bzw. Hofmeister führte.<br />

93 Der Landshofmeister war erster Minister des Abts mit Regierungs- und<br />

Richterfunktionen sowie mit diplomatischen Aufgaben wie der Vertretung an<br />

der Tagsatzung. 94<br />

Das äbtische Untersuchungsgefängnis war in einem Turm hinter dem Wirtsh<strong>aus</strong><br />

«Hirschen» in St. Fiden untergebracht, die Richtstätte befand sich auf dem<br />

Espen. 95 Das Wirtsh<strong>aus</strong> diente als Gerichtslokal bei den Einvernahmen der Insassen<br />

des Gefängnisturms. Bei der Kapelle St. Fiden stand zu Zeiten von Abt<br />

Ulrich Rösch <strong>aus</strong>ser der Kaplanei kein anderes H<strong>aus</strong>, weshalb der Abt für die<br />

Gerichtssitzungen das Wirtsh<strong>aus</strong> bauen liess. 96 Auch der Sitz des Niedergerichts<br />

Tablat befand sich im «Hirschen». 97 Der Gefängnisturm wurde unter Abt Bernhard<br />

98 gebaut, der in seinem Rechnungsbuch 1619 festhielt:<br />

«Item hab’ ich ein Thurm und Gefangenschaft mit allen Notwendigkaitten, den Bluottpann<br />

und Malefizgericht desto besser und komlicher zue üben und verrichten, zue St. Fiden an<br />

dem Wirttsh<strong>aus</strong> lassen bauwen, thutt solcher Bauwkosten, laut specificierter Rechnung, in<br />

allem – fl. 829.» 99<br />

2.3.1.2 Hohe und niedere Gerichtsbarkeit<br />

Bei der Gerichtsbarkeit vor 1800 ist zwischen geistlicher und weltlicher zu unterscheiden,<br />

wobei letztere die Einteilung in Hoch- und Niedergerichtsbarkeit<br />

kennt. 100 Die geistlichen Statthalter des Abtes durften nach Kirchenrecht nicht<br />

93<br />

94<br />

95<br />

96<br />

97<br />

98<br />

99<br />

100<br />

GMÜR [1903], S. 295; STAERKLE, Geschlecht [1942], S. 4; STAUB [1988], S. 72; MÜLLER,<br />

Offnungen [1964], S. 74.<br />

HOLLENSTEIN LORENZ, Landshofmeisteramt, e-HLS [2005].<br />

ZIEGLER/SONDEREGGER/STUDER [2004], S. 52.<br />

VON ARX, Bd. 2 [1811], S. 361.<br />

STAERKLE, Geschlecht [1942], S. 3.<br />

Bernhard Müller, geb. 1557, gest. 1630, Abt von 1594 bis 1630, Biographie bei DUFT ET<br />

AL. [1986], S. 161 ff.<br />

StiASG, Bd. 879, S. 143b; Wiedergabe bei WEGELIN, Materialien [1855], S. 43.<br />

DUBLER, Gerichtswesen, Kap. 1.2, e-HLS [2005]; CARLEN, Rechtsgeschichte [1988],<br />

S. 31.<br />

33

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