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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Strafverfahren<br />

selben. So war Zollikofer bei der Beratung des Pfalzrats vom 3. März 1775<br />

nicht zu<strong>gegen</strong>.<br />

Das Verhörprotokoll <strong>Egger</strong>s sowie die meisten übrigen Aktenstücke wurden<br />

vom Ratssekretär Gross verfasst. <strong>Joseph</strong> Anton Gross von Tablat war erst fürstlich<br />

st. gallischer Kammerdiener gewesen, 1763 wurde er Ratssekretär. Ab 1777<br />

nahm er das Amt des Obervogts zu Ravensburg ein. 315 Der Ratssekretär hatte<br />

nach dem Konzept zur Pfalzratsordnung alle Schriften und Akten zu registrieren,<br />

in Ordnung und unter Verschluss zu halten. Er sollte bei allen gerichtlichen<br />

Handlungen und Justizgeschäften anwesend sein, musste die Namen aller jeweils<br />

anwesenden Pfalzräte im Protokoll vermerken, hatte alles 316 im Protokoll<br />

festzuhalten, wobei er nichts weglassen und nichts hinzufügen sollte. Er sollte<br />

dem Reichen wie dem Armen ein gleicher Schreiber sein. Weiter hatte er verschwiegen<br />

zu sein über alles, was er im Rat erfahren sollte. 317 In höheren und<br />

minderen Strafsachen sollte der Sekretär «weder extract, recess, noch urthel<br />

brieff hin<strong>aus</strong> geben, es wäre den sach, dass solches vor pfalzrath erkennt, und<br />

auf geziemendes ainhalten, und anfragen erlaubt wurde». 318<br />

Dr. Gerold Bernhard Rogg stammte <strong>aus</strong> Frauenfeld und amtete als äbtischer<br />

Leibarzt und Hofrat. Zum Leibarzt berufen wurde er 1760 unter Abt Cölestin.<br />

Bereits 1771 hatte das Pfalzgericht seinen Rat in zwei Streitfällen zwischen Chirurgen<br />

und enttäuschten Patienten in Anspruch genommen. 319 1789 musste Rogg<br />

sein Amt als Leibarzt wegen Krankheit aufgeben, zwei Jahre später starb er. 320<br />

Im Fall <strong>Egger</strong> war er als Sachverständiger zwar teilweise auch bei den Einvernahmen<br />

<strong>Egger</strong>s anwesend, von der Beratung der Pfalzräte am 3. März 1775 war<br />

er jedoch <strong>aus</strong>geschlossen.<br />

315<br />

316<br />

317<br />

318<br />

319<br />

320<br />

Historisch-biographisches Lexikon, Bd. 3 [1926], S. 757.<br />

In der Ordnung aufgezählt sind «klag, antwort, red, und widerred, schlüss, und recht säz,<br />

sambt denen augenscheinen kundtschafften, bericht, und rathschlägen, beschaidt, erkantnussen,<br />

und urthlen», StiASG, Rubr. 28, Fasz. 3, Konzept S. 75. Zu den Anforderungen<br />

an die Protokollierung vgl. etwa KLEINSCHROD, Richter [1798], Bd. 1, St. 2, § 32, S. 106<br />

ff.<br />

StiASG, Rubr. 28, Fasz. 3, Konzept S. 76 f.<br />

StiASG, Rubr. 28, Fasz. 3, Konzept S. 82.<br />

STAERKLE, Leibärzte [1968], S. 101; StiASG, Rep. 14a, Beamtenverzeichnis, Rubr. «Medici»,<br />

S. 162 ff.<br />

STAERKLE, Leibärzte [1968], S. 101, 103.<br />

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