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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Strafverfahren<br />

dem Totengräber auf den Friedhof gegangen und habe beide Türen desselben<br />

verschlossen. Der Totengräber habe das bezeichnete Grab, das ziemlich eingefallen<br />

gewesen sei, geöffnet. Der Leichnam sei nicht darin gewesen. Nach<br />

Schliessung des Grabes habe man noch das Nachbargrab geöffnet und «deutlich<br />

wahrgenohmen, das der cörper sich ordentlich darinnen befinde, sohin dieses<br />

wider zugemacht, und jhre verrichtung vollendet». 394 Der Totengräber habe <strong>aus</strong>gesagt,<br />

die <strong>aus</strong>gegrabene Tote sei Carl Etters Frau gewesen, eine Kindbetterin,<br />

die am letzten Stephanstag begraben worden sei. 395 Nach der Vesper hielt Ratssekretär<br />

Gross noch weitere, hier nicht weiter relevante Details der Grabbesichtigung<br />

fest.<br />

4.5.2 Zurückkommen auf Zeugen<strong>aus</strong>sagen vom August 1773<br />

Nachdem <strong>Egger</strong> gestanden hatte, eine vor zwei Jahren enthauptete und unter<br />

dem Galgen begrabene Frau <strong>aus</strong>gegraben zu haben, erinnerte man sich offenbar<br />

an eine Zeugen<strong>aus</strong>sage, die anderthalb Jahre zuvor am 23. August 1773 auf der<br />

Pfalz zu Protokoll gegeben worden war. Der Sattlermeister Kaspar Wettach <strong>aus</strong><br />

der Langgass hatte damals <strong>aus</strong>gesagt, er habe etwa am 13. August 1773 im Galgentobel<br />

Weiden geschnitten, als er zwischen den Stauden einen toten weiblichen<br />

Körper bemerkt habe. Da kein Kopf dabei gewesen sei, habe er gleich gemutmasst,<br />

es handle sich um den Leichnam der enthaupteten Elisabeth Han.<br />

Beide Arme sowie die Füsse bis an die Knie seien weggehauen und fortgenommen<br />

gewesen. Er sei gleich nachh<strong>aus</strong>e gelaufen und habe einen Nachbarn mit<br />

zur Leiche genommen. Dieser habe tags darauf dem Scharfrichter Anzeige erstattet,<br />

der seinen Knecht zum Leichnam geschickt habe. 396<br />

Das Protokoll war am 25. August 1773 weitergeführt worden. Der Körper<br />

war tatsächlich jener der hingerichteten Elisabeth Han. Das Gericht hatte dem<br />

Knecht des Scharfrichters, Fideli Burckhard, befohlen, die Leiche wieder unter<br />

dem Galgen zu vergraben. Anschliessend hatte man ihn einvernommen. Auch er<br />

394<br />

395<br />

396<br />

Dok. 14, Amtsbericht von Hatschier Hofstetter und Zeugeneinvernahme Etters, S. 3.<br />

Dok. 14, Amtsbericht von Hatschier Hofstetter und Zeugeneinvernahme Etters, S. 3.<br />

Dok. 1, Zeugen<strong>aus</strong>sagen von Sattlermeister Wettach und den Knechten des Scharfrichters,<br />

S. 1 f.<br />

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