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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Prozessrechtliche Beurteilung<br />

rung der Untersuchung kein Kläger benötigt wurde. Die Familienmitglieder<br />

nahmen fortan «lediglich» noch Zeugenstellung ein.<br />

Weder Jacob Himmelberger noch <strong>Joseph</strong> Bensegger oder Johannes Kunz,<br />

noch der Wirt Louis kamen offenbar auf die Idee, <strong>Egger</strong> selbst überwältigen und<br />

einsperren zu wollen. Während insbesondere der Wirt gar nicht handelte – und<br />

damit seine ihm aufgrund der Landsatzungen obliegende Anzeigepflicht verletzte<br />

–, wandten sich <strong>Joseph</strong> Bensegger und Jacob Himmelberger gemeinsam an<br />

Hatschier Greuter. Auch dieser schritt erst zur Verhaftung <strong>Egger</strong>s, nachdem er<br />

Hofweibel Ackermann informiert und von ihm wohl einen «Haftbefehl» ent<strong>gegen</strong>genommen<br />

hatte. Nach Lage der Akten hatte das Verhalten des Wirts für<br />

diesen offenbar keine Folgen. Dies, obwohl Louis am 14. Februar 1775 freimütig<br />

<strong>aus</strong>sagte, er habe sich <strong>Egger</strong>s nach dessen Geständnis annehmen wollen und<br />

mit ihm vereinbart, dass er nach seiner Anzeige ein weisses Tuch an sein Fenster<br />

hänge, falls Gutes zu hoffen sei. Diesfalls könne <strong>Egger</strong> zu ihm ins H<strong>aus</strong><br />

kommen. Würde er jedoch etwas Schlechtes befürchten, hänge er etwas Rotes<br />

ans Fenster, und <strong>Egger</strong> dürfe nicht eintreten. 704 Louis gab also unumwunden zu,<br />

dass er die Absicht gehabt hatte, <strong>Egger</strong> zur Flucht zu verhelfen. Obwohl er damit<br />

die offizielle Strafverfolgung vereitelt oder zumindest erschwert hätte, wurde<br />

er deswegen offenbar nicht einmal getadelt, geschweige denn bestraft.<br />

<strong>Egger</strong> war vor seiner Festnahme grundsätzlich bereit zur Flucht, schien er<br />

doch die Folter über alle Massen zu fürchten und rechnete für den Fall einer<br />

Verurteilung wohl mit der Todesstrafe. Gegenüber dem Wirt Louis äusserte er<br />

jedoch, es sei eine schreckliche Sache, das Vaterland für alle Zeit meiden zu<br />

müssen. 705 Ihm war also bewusst, dass er sich durch eine Flucht <strong>aus</strong> dem Untertanengebiet<br />

der Fürstabtei mit grosser Wahrscheinlichkeit der Verhaftung und<br />

der Bestrafung würde entziehen können.<br />

704<br />

705<br />

Dok. 6, erste Anzeige von Christian Louis, S. 6.<br />

Dok. 6, erste Anzeige von Christian Louis, S. 2.<br />

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