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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Urteil und Strafe<br />

Strafrechtspflege und erfüllten damit einen Doppelzweck. 1015 Die Insassen mussten<br />

oftmals strenge Arbeit verrichten. Nicht selten versuchte man auf sie auch<br />

religiös Einfluss zu nehmen. 1016 Wenngleich durch solche Anstalten gewisse<br />

Probleme zumindest dem Anschein nach gelöst wurden, schufen sie auch einige<br />

neue. So beschrieb etwa RADBRUCH solche Anstalten als Pflanzstätten des Lasters<br />

und des Verbrechens. 1017<br />

Ländliche Gebiete verfügten kaum je über Vollzugsanstalten irgendwelcher<br />

Art. Auch die Einrichtung von sog. Schellenwerken blieb weitgehend den Städten<br />

vorbehalten. Die Schellenwerker wurden zwangsweise in der Öffentlichkeit<br />

beschäftigt und dabei durch ein mit einer Schelle versehenes Zwangsgerät gekennzeichnet.<br />

1018<br />

Die ursprüngliche Erziehungsfunktion, die solchen Anstalten zukommen sollte,<br />

wurde vielerorts bald von wirtschaftlichen Überlegungen überlagert. 1019 In der<br />

Zeit des Merkantilismus im 17. und 18. Jahrhundert waren die Insassen der<br />

Zuchthäuser willkommene billigste Arbeitkräfte in Produktionsstätten im Interesse<br />

des Staats. 1020 Die verlangten Arbeitsleistungen waren oft schwer und kräftezehrend,<br />

die Behandlung durch die Beaufsichtiger rücksichtslos, die Verpflegung<br />

schlecht. Diese neue Art der Körperpeinigung lässt sich wohl mit den alten<br />

peinlichen Leibesstrafen vergleichen, wobei die Qualen nunmehr für militärische<br />

und andere öffentliche oder wirtschaftliche Zwecke nichtkriminalistischer<br />

Art nutzbringend waren. 1021 SCHMIDT charakterisierte die Arbeitsstrafen deswegen<br />

als Leibesstrafen neuer Art, «wenn man in ihnen nicht geradezu verlängerte<br />

1015<br />

1016<br />

1017<br />

1018<br />

1019<br />

1020<br />

1021<br />

GRAF [1996], S. 37; MAYER MARCEL, Delinquenten [1987], S. 60 f.; PAHUD DE MOR-<br />

TANGES [2007], S. 131, Rz. 131.<br />

ZWICKY [1982], S. 5; HINCKELDEY [1989], S. 351. HIPPEL [1941], S. 35, bezeichnete die<br />

allmähliche Milderung des Strafensystems der Carolina durch die Verbreitung der auf<br />

dem Besserungszweck beruhenden Freiheitsstrafe als Lichtblick in der Zeit willkürlichster<br />

Bestrafung.<br />

RADBRUCH, Verbrechen [1931], S. 231; vgl. auch CURTI [1988], S. 3.<br />

FUMASOLI [1981], S. 200; FEUERHELM [1997], S. 98. Im Gegensatz zu den Insassen von<br />

Zuchthäusern wurden die Schellenwerker der Öffentlichkeit etwa bei Strassenreinigung<br />

oder -<strong>aus</strong>besserung zur Schau gestellt, GRAF [1996], S. 35; SCHILD, Gerichtsbarkeit<br />

[1980], S. 210; CURTI [1988], S. 23; ZWICKY [1982], S. 4.<br />

CURTI [1988], S. 3.<br />

HINCKELDEY [1989], S. 352; FUMASOLI [1981], S. 22; GRAF [1996], S. 37; CURTI [1988],<br />

S. 3; SCHNABEL-SCHÜLE, Territorialstaat [1997], S. 135.<br />

SCHMIDT EBERHARD, Strafrechtspflege [1965], § 175, S. 187.<br />

189

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