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Pfalzrätliche Strafuntersuchung gegen Joseph Antoni Egger aus ...

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Urteil und Strafe<br />

bereuen, er sich insbesondere darüber bewusst war, dass er eine schwere Strafe<br />

würde verbüssen müssen, und er zudem auf die Galeere in ein fremdes Land<br />

geschickt werden würde, hatte die Obrigkeit kaum Rache für das verhängte Urteil<br />

zu befürchten. Wohl um ganz sicher zu gehen, verzichtete man trotzdem<br />

nicht darauf, <strong>Egger</strong> die Urfehde schwören zu lassen. Das Versprechen, künftig<br />

kein derartiges Delikt mehr zu begehen, nahm man ihm jedoch nicht ab; dies<br />

erachtete man wohl als obsolet angesichts der Strafe der lebenslänglichen Galeerenarbeit<br />

und der damit verbundenen Unwahrscheinlichkeit, dass er je wieder<br />

st. gallischen Boden betreten würde.<br />

7.2.3 Vollzug<br />

Bis zu seiner Abfühung wurde <strong>Egger</strong> im «trösterstüble» an eine Kette gelegt.<br />

Man sprach ihm zu, die Zeit für den Versuch zu nutzen, sich mit Gott zu versöhnen.<br />

Zu diesem Zweck schickte man gemäss Protokoll Geistliche zu ihm.<br />

Dabei handelte es sich möglicherweise um Pater Ulrich Berchtold 1107 , der seinerzeit<br />

der Galgen-Pater genannt wurde, weil man ihn gewöhnlich als Auströster zu<br />

den zum Tod Verurteilten rief. 1108<br />

Das Protokoll schliesst mit der knappen Notiz,<br />

«den 16. curr. 1109 abendts ist dieser <strong>Joseph</strong> <strong>Antoni</strong> <strong>Egger</strong> von hier weeg, und nacher Hüningen<br />

gefüehret worden». 1110<br />

An welchem Tag das Urteil tatsächlich verhängt und die Begnadigung <strong>aus</strong>gesprochen<br />

wurden, ist den Akten nicht zweifelsfrei zu entnehmen. Die Beratung<br />

der Pfalzräte fand am 3. März, das letzte Verhör am Dienstag, 7. März 1775<br />

statt. Da sich kein weiteres Datum für die Urteilsverkündung in den Akten findet,<br />

die Datierung aber sonst jeweils sehr genau erfolgte und sogar jeweils Halbtage<br />

Erwähnung fanden, liegt es nahe, dass Urteil und Begnadigung im Anschluss<br />

an das letzte Verhör noch am 7. März 1775 <strong>aus</strong>gesprochen wurden. Bis<br />

1107<br />

1108<br />

1109<br />

1110<br />

Geb. 1729, gest. 1797.<br />

HENGGELER [1929], S. 395 f.<br />

Currentis = des laufenden Jahres/Monats etc. (currere = laufen); gemeint ist vorliegend<br />

also der 16. März 1775.<br />

Dok. 2, Einvernahmeprotokoll <strong>Egger</strong>s, S. 93.<br />

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