Text anzeigen (PDF) - bei DuEPublico
Text anzeigen (PDF) - bei DuEPublico
Text anzeigen (PDF) - bei DuEPublico
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 143 -<br />
stabilen Beschäftigungsverhältnisse nach dem zweiten Weltkrieg hat bisher jedoch<br />
nie ein so starker Druck bestanden, durch das konkurrenzregelnde Instrument<br />
des Tarifvertrags eine Angleichung der Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen der in Heimar<strong>bei</strong>t<br />
beschäftigten Personen zu erzwingen. Ein aufgeschlossener Gesetzgeber<br />
kam Anfang der 70er Jahre dem Bedürfnis nach Einbeziehung der Heimar<strong>bei</strong>ter/innen<br />
in Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsgesetz und nach der Einbeziehung<br />
kaufmännischer Tätigkeiten (jedenfalls prinzipiell) nach. Die Frage<br />
nach tariflichen Handl ungsmöglichkeiten stellt sich verschärft erst unter den<br />
Bedingungen der zunehmenden Individualisierung bzw. Flexibilisierung der Ar<strong>bei</strong>tsbeziehungen<br />
in immer mehr Tätigkeitsbereichen <strong>bei</strong> gleichzeitiger Deregulierung:<br />
erst jetzt nämlich betrifft sie auch die Kerngruppen der Gewerkschaften.<br />
In der gegenwärtigen Diskussion um die Telear<strong>bei</strong>t erscheint es angesichts<br />
dieser historischen Entwicklung und angesichts der aktuellen Tendenzen<br />
zur Auflösung des Normalar<strong>bei</strong>tsverhältnisses für immer mehr Beschäftigtengr<br />
uppen wenig sinnvoll, die Forderung nach einer spezialgesetzlichen Regelung<br />
der Telear<strong>bei</strong>t zu erheben, i.S. ' der Regelung einer weiteren Sondergruppe. Das<br />
Grundproblem aller, die von solchen Regel ungen abweichende Ar<strong>bei</strong>tsbeziehungen<br />
haben, bleibt: für die Anwendung des Ar<strong>bei</strong>tsrechts kommt es weiter auf<br />
die Zugehörigkeit zu einem besti mmten rechtlichen Status an. Damit werden<br />
Umgehungsstrategien vereinfacht, die an den Besonderheiten des jeweiligen<br />
Rechtsverhältnisses anknüpfen, anstatt die immer deutlicher in Erscheinung<br />
tretenden Gemeinsamkeiten abhängiger fremdnütziger Ar<strong>bei</strong>t in den Mittelpunkt<br />
der Strategie zu stellen.<br />
In die gleiche Richtung weist die Entwicklung der Rechtsfigur der ar<strong>bei</strong>tnehmerähnlichen<br />
Person. Die mit der Novellierung des Tarifvertragsgesetzes<br />
1974 eingeführte Vorschrift des § 12a TVG ermöglicht die Einbeziehung gewisser<br />
freier Mitar<strong>bei</strong>ter/inne/ n als ar<strong>bei</strong>tnehmerähnliche Personen in die Regelungskompetenz<br />
der Gewerkschaften und damit vereinheitlichende tarifvertragliche<br />
Regel ungen auch für ar<strong>bei</strong>tnehmerähnliche Personen.<br />
Noch ein weiteres Argument spricht für die tarifvertragliche Erfassung<br />
der deregulierten und abweichenden Ar<strong>bei</strong>tsbeziehungen: Der Tarifvertrag ist<br />
ein flexibleres und damit sozialen und technischen Entwicklungen rascher zugängliches<br />
Instrument als das Gesetz. Und: Tarifverträge sind ein zu erkämpfendes<br />
gewerkschaftliches Instrument, das eine gewerkschaftliche Diskussion