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strecken sich auf grund der gesellschaftlichen Achtung auch auf das<br />

gesamte Privatleben der Prostituierten. Der Schutz der Prostituierten<br />

vor Dis kriminierung ist daher unerläßlich" (Hydra Nachtexpress<br />

1986/87, S. 6).<br />

Prostitution ist eine Ar<strong>bei</strong>t; sie wird von Frauen -ausgeübt, die diese Tätigkeit<br />

einer anderen vorziehen, aber auch von Frauen, für die Prostitution<br />

lediglich eine, oft die einzige Alternative zur Erwerbslosigkeit ist. Ein wichtiges<br />

Moment ist, daß Prostitution jeder Frau offensteht, da sie hierfür keine<br />

Ausbildung benötigt. Als wesentlicher Nachteil erweist sich jedoch die fehlende<br />

soziale Absicherung. Besonders Frauen, die längere Zeit der Prostitution nachgegangen<br />

sind, schaffen es kaum, einen anderen Beruf zu ergreifen, da ihnen<br />

aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeit jede Befähigung zu einem "anständigen"<br />

Beruf abgesprochen wird. Für die Prostituierte ergeben sich somit nur die Möglichkeiten,<br />

während der Prostitution eine berufliche Aus- oder Weiterbildung zu<br />

absolvieren oder durch die Prostitution eine finanzielle Existenzgrundlage zu<br />

erwerben, die die Zukunft sichert. Beide Möglichkeiten lassen sich jedoch -<br />

insbesondere angesichts der besonderen physischen Belastungen dieses Berufs -<br />

nur in seltenen Fällen realisieren.<br />

Prostitution ist in der Bundesrepublik Deutschland und in West-Berlin -<br />

ausgenommen für Ausländerinnen - nicht verboten. Dennoch werden Prostituierte<br />

auf vielfältige Weise rechtlich und gesellschaftlich diskriminiert. Die gesellschaftliche<br />

Diskriminierung empfinden viele Prostituierte als besonders schwerwiegend,<br />

da sie sich stark auf das Privatleben auswirkt. Die meisten Prostituierten<br />

führen daher gezwungenermaßen ein Doppelleben, indem sie ihre Tätigkeit<br />

verheimlichen, um sich und ihre Familie zu schützen.<br />

Ein wesentlicher Beitrag zum Abbau der gesellschaftlichen Diskriminierung<br />

wäre die Aufhebung der rechtlichen Diskriminierung, wo<strong>bei</strong> hier nur die<br />

wichtigsten Punkte angeführt werden sollen.<br />

Prostitution gilt nach unserer Rechtsprechung als sittenwidrig. Die Prostituierte<br />

hat daher keinen rechtlichen Anspruch auf ein Entgelt für ihre Leistung.<br />

Mit der gleichen Begründung wird Prostitution nicht als Gewerbe anerkannt,<br />

wodurch sich für die Prostituierte erhebliche steuer- und versicherungsrechtliche<br />

Nachteile ergeben.<br />

Die Ausübung der Prostitution kann durch verschiedene Gesetze beschränkt<br />

oder gänzlich verboten werden. Die Bestimmungen dienen angeblich dem Schutz<br />

der Jugend und des öffentlichen Anstandes, dürften diesen Zweck aber wohl

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