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Heide Simon<br />

DAS GESCH}\FT MIT DER "EXOTIK,, 1<br />

Prostitution gilt nicht als Beruf. Als Erwerbstätigkeit wird sie nur angesehen,<br />

we nn Steuern gezahlt werden sollen oder Sozialhilfe beansprucht wird. Das hat<br />

zur Folge, daß Prostituierte keine Möglichkeit haben, sich gewerkschaftlich zu<br />

organisieren, auch können sie sich unter diesem "Beruf" weder kranken- noch<br />

sozial versichern lassen. Prostitution ist in Deutschland nicht verboten; sie wird<br />

geduldet. Diese Duldung schafft Unsicherheiten und läßt wenig Motivation aufkommen,<br />

gemeinsam für bessere Ar<strong>bei</strong>tsverhältnisse, für mehr Rechte und bessere<br />

Ausstiegschancen zu kämpfen. Die meisten Frauen sind schon froh, daß sie<br />

ni cht unter Verbot gestellt werden: sich gegen Ungerechtigkeit, Mißstände und<br />

Dis kriminierung aufzulehnen, liegt eher jenseits ihrer Perspektive. Das sieht in<br />

ei nigen westlichen Ländern, in denen Prostitution verboten und verfolgt wird,<br />

anders aus. Ich erinnere an die Besetzung einer Kirche durch Prostituierte in<br />

London im November 1982, die Aktivitäten und Proteste der italienischen Prosti<br />

tuierten und den Hungerstreik der Pariser Frauen gegen Diskriminierung und<br />

polizeiliche Verfolgungen.<br />

Aber auch in Berlin und einigen westdeutschen Großstädten gibt es seit<br />

ein paar Jahren Zusammenschlüsse von Prostituierten, die mit Hilfe anderer<br />

Frauen allmählich beginnen, die Gesellschaft, anders als es die Medien gewöhnlich<br />

tun, auf sich aufmerksam zu machen, Forderungen zu stellen und ein eigenes<br />

Selbstverständnis zu entwickeln.<br />

Wenn sich di ese positiven Ansätze, auf die ich am Schluß des Berichts<br />

noch näher eingehen werde, weiter entwickeln und die Beratungsstellen es als<br />

eine ihrer Aufgaben sehen, die Frauen in diesen Bemühungen zu unterstützen,<br />

besteht Aussicht auf Veränderung.<br />

Die ausländischen Prostituierten in Deutschland unterliegen nicht nur<br />

schwerwiegenderen Problemen als ihre deutschen Kolleginnen, sie haben zudem<br />

sehr viel weniger Aussicht auf Verbesserung ihrer Lage: Prostitution ist für<br />

sie verboten. In § 10 Absatz 1 des Ausländergesetzes heißt es: "Ein Ausländer<br />

kann ausgewiesen werden, wenn ••• 8. er bettelt, der Erwerbsunzucht nachgeht<br />

•••<br />

9. er die öffentliche Gesundheit oder Sittlichkeit gefährdet ••• ". Allerdings

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