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ße der Gruppe und Umfang der Ar<strong>bei</strong>t nur eine halbe bis eine ganze Pauschale<br />

bewilligt wird. Bei einer halben Kostenpauschale aus dem Jahr 1983 hieß das<br />

ein monatliches Ar<strong>bei</strong>tgeberbrutto von 1490,- DM, von dem nach Abzug aller<br />

Abgaben ein Nettogehalt von ca. 980,- DM übrigblieb. Hier<strong>bei</strong> handelt es sich<br />

tatsächlich um einen Einheitslohn, denn nicht berücksichtigt sind: Alter, Kinder<br />

zahl und Familienstand, Ausbildung und Berufserfahrung sowie Urlaubsgeld<br />

und Weihnachtsgeld bzw. 13. Monatsgehalt. Durch das Fehlen eines Rechtsanspruchs<br />

auf Förderung werden die Projekte als Anstellungsträger gezwungen,<br />

stets nur befristete Ar<strong>bei</strong>tsverträge abzuschließen.<br />

Des weiteren werden die Projekte verpflichtet, keine Dequalifizierung<br />

nach unten zu betreiben, d.h. die Mitar<strong>bei</strong>terinnen müssen eine Mindestqualifikation<br />

entsprechend BA T V nachweisen. Da in den Proj ekten jedoch in den meisten<br />

Fällen weitaus höhere Qualifikationen vorhanden sind, wird die Kostenpauschale<br />

in der Argumentation des Senats als "Zuschuß" umdefiniert und die höheren<br />

Personalkosten den Projekten selbst aufgelastet. Daß diese Kosten von<br />

keinem der Projekte aufgebracht werden kann, liegt auf der Hand.<br />

Gerade der Überhang der hochqualifizierten Mitar<strong>bei</strong>terinnen hat den Senat<br />

veranlaßt, in zynischer Weise einigen Projekten einen bloßen "Ar<strong>bei</strong>tsbeschaffungscharakter<br />

für ar<strong>bei</strong>tslose Akademikerinnen" zu unterstellen, ohne auf<br />

di e jeweiligen Inhalte des Projekts einzugehen. Gleichwohl sollen die Projekte<br />

ein neues Verständnis von Ar<strong>bei</strong>t praktizieren, das nicht auf Erwerbstätigkeit<br />

verkürzt ist. Darin liegt schließlich die Crux der gesamten Auseinandersetzung<br />

zwischen den Frauen- und Alternativprojekten und dem CDU-Senat: der Forderung<br />

nach Schaffung und Bezahlung von sinnvollen Ar<strong>bei</strong>tsplätzen steht das<br />

konservati ve Ansinnen der Aktivierung unbezahlter, sogenannter "ehrenamtlich<br />

er" Ar<strong>bei</strong>t unerbittlich gegenüber.<br />

Zum aktuellen Stand der Selbsth.ilfeförderung<br />

Nach Ablauf der 3-Jahres-Frist (1986) wurden für die Weiterförderung einiger<br />

Projekte weitere 2,5 Mill. DM bereitgestellt. Für die Frauenproj ekte bedeutete<br />

die Übernahme in die sogenannte "Weiterförderung" eine weitere Verschlechterung<br />

ihrer ohnehin schon miserablen finanziellen Situation. So wurden von den<br />

2,5 Mill. ganze 400.000,- DM für 9 Frauenproj ekte ausgegeben und damit statt<br />

bisher 11 nur noch 5 1/2 Stellen bewilligt. Mit dieser Förderung sind die Frauenprojekte<br />

tatsächlich in ihrer Existenz bedroht. Auch für das Jahr 1987 konnte<br />

keine Verbesserung für die Projekte erreicht werden; gleichzeitig wird zum

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