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Zeit bekannt. Bereits 1874 wehrt sich Hedwig Dohm gegen Argumente, daß sich<br />
Frauen - wenn überhaupt - nur für bestimmte Erwerbsar<strong>bei</strong>ten eigneten:<br />
"Ich hoffe,· beweisen zu können, daß zwei Grundprinzipien <strong>bei</strong> der<br />
Ar<strong>bei</strong>tsteilung zwischen Mann und Frau klar und scharf hervortreten.<br />
Die geistige Ar<strong>bei</strong>t und die einträgliche Ar<strong>bei</strong>t für die Männer, die<br />
mechanische und di e schlecht bezahlte Ar<strong>bei</strong>t für die Frauen; ich<br />
glaube, beweisen zu können, daß der maßgebende Gesichtspunkt für<br />
die Theilung der Ar<strong>bei</strong>t nicht das Recht der Frau, sondern der Vortheil<br />
der Mäner ist, und daß der Kampf gegen die Berufsar<strong>bei</strong>t der<br />
Frau erst beginnt, wo ihr Tagelohn aufhört, nach Groschen zu zählen<br />
( .•.) geringgeschätzte und halbbezahlte Ar<strong>bei</strong>t ist Sclaverei in milderer<br />
Form, und das ist die allgemeine Lage der Frauen auf all , den<br />
Gebieten, die wir freie Ar<strong>bei</strong>t nennen" (zit.nach Brinker-Gabler<br />
1979, 124, 131)<br />
Weiter führt sie auf, daß <strong>bei</strong> groben, anstrengenden Ar<strong>bei</strong>ten nie gegen<br />
die Erwerbsar<strong>bei</strong>t der Frauen wegen deren zarten Konstitution, wegen Ungeschicklichkeit<br />
oder Unschicklichkeit gesprochen werde. Vielmehr gehe es einzig<br />
und allein darum, Konkurrenz mit den Männern um die attraktiven Ar<strong>bei</strong>tsplätze<br />
zu verhindern. Daß das Eignungsargument insbesondere dazu dient, Ar<strong>bei</strong>tsplätze,<br />
die den Frauen von den Männern "übrig gelassen" werden', diesen wiederum<br />
schmackhaft zu machen und damit die nachgeordnete Ar<strong>bei</strong>tsmarktpositi<br />
on von Frauen ideologisch zu legitimieren, wird besonders dort deutlich, wo<br />
sich bestimmte Ar<strong>bei</strong>tsplätze, z.B. in der Industrie, von früheren Männer- zu<br />
aktuellen Frauenar<strong>bei</strong>tsplätzen entwickelt haben. Auch in diesen Fällen ist das<br />
Eignungsargument in der Regel nachgeschoben worden.<br />
Sind wir nun mißtrauisch geworden gegenüber den verborgenen Diskriminierungsmöglichkeiten,<br />
die mit der Zuschreibung von "Eignung" verknüpft sind,<br />
so irritiert, daß historisch das Eignungsargument auch von Frauen verwendet<br />
wurde. Die bürgerliche Frauenbewegung hat dies propagiert, um eine Schutzzone<br />
auf dem Ar<strong>bei</strong>tsmarkt frei von Männerkonkurrenz zu installieren, in der sich<br />
die heute als "traditionell" bezeichneten sozialen, pflegenden und erziehenden<br />
Frauenberufe entwickeln konnten. Mit dem Einsatz des Begriffs "Eignung" wird<br />
also sowohl die vertikale Segmentatlon der Berufe und Berufspositionen legitimiert<br />
- mit dem Ergebnis der Zuordnung von Frauen auf unteren Positionen<br />
ohne Aufstiegsmöglichkeit und in schlecht bezahlten und vertraglich unsicheren<br />
Ar<strong>bei</strong>tsverhältnissen - wie auch die horizontale Aufteilung von Berufen vergl<br />
eichbarer Qualifikation auf Männer und Frauen.<br />
Konnten wir den Einsatz des Eignungsbegriffs als Legitimation für die<br />
vertikale und hierarchische Zuordnung von Männern und Frauen im Berufssystem<br />
als eindeutig interessengeleitetes Vorurteil verwerfen, so wird es <strong>bei</strong> der