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Lediglich die erste Kategorie der Ausländer/innen ist in gewissem Maße<br />

mit den Deutschen vergleichbar. Auch hier sind aber wesentliche Unterschiede<br />

zu betonen:<br />

- Auf dem Ar<strong>bei</strong>tsmarkt haben die Deutschen Priorität und einige Ausländer<br />

Vorrang vor anderen.<br />

- Nicht alle Erwerbstätigkeiten sind Ausländern zugänglich. Die selbständige<br />

Erwerbstätigkeit ist im Grunde genommen nur den Ausländern mit der Aufenthaltsberechtigung<br />

gestattet. Nur in seltenen Fällen werden "Ausnahmebewi<br />

lligungen" auch erteilt, wenn diese Voraussetzung nicht besteht.<br />

- Im Falle der Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit, d.h. wenn die materielle Existenz nicht mehr<br />

gesichert ist, gerät selbst der Aufenthalt der Ausländer in Gefahr. Gewiß,<br />

ni cht alle von der Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit betroffenen Ausländer werden ausgewiesen,<br />

aber durch die Tatsache, daß diese Möglichkeit besteht, fühlen sich alle<br />

bedroht und verunsichert.<br />

Die selbständige Erwerbstätigkeit kommt ohnehin nur für einen Teil dieser<br />

dri,tten Gruppe in Frage: für die Frauen, denen rechtlich eine selbständige Tätigkeit<br />

zugänglich ist. Zur Zeit ist diese Quelle potentieller selbständiger ausländischer<br />

Frauen noch ziemlich klein, aber sie wird in der Zukunft immer größer<br />

werden: mehr und mehr Ausländer erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen,<br />

für sich selbst Jobs zu schaffen.<br />

2. Selbständige Ausländerinnen: eine "privilegierte Minderheitl'?<br />

Wir haben bereits festgestellt, daß es sich um eine Minderheit handelt, die<br />

auch verhältnismäßig "privilegiert" ist. Warum aber von einer privilegierten<br />

Minderheit sprechen, wenn schon andere ausländische Frauen unter viel prekäreren<br />

Ar<strong>bei</strong>tsverhältnissen leiden oder sogar überhaupt keine Erwerbsar<strong>bei</strong>t<br />

ausüben dürfen? Die selbständigen Ausländer stellen gewiß eine Minderheit dar,<br />

aber diese Minderheit ist im Wachsen begriffen. In anderen Ländern wie den<br />

US A und Frankreich ist festgestellt worden, daß die Einwanderer nach einer<br />

gewissen Zeit zur Selbständigkeit tendieren (Light 1972, Waldinger 1986, Simon<br />

1985, Schorr 1985). In der BRD hat dieser Trend bis jetzt wenig Aufmerksamkeit<br />

gewonnen, und dies hat wahrscheinlich damit zu tun, daß hier dieser Trend<br />

viel schwächer ausgeprägt ist angesichts der rechtlichen Barrieren zur Selbständigkeit,<br />

die für die Ausländer in der BRD viel größer sind als in Frankreich

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