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Lediglich die erste Kategorie der Ausländer/innen ist in gewissem Maße<br />
mit den Deutschen vergleichbar. Auch hier sind aber wesentliche Unterschiede<br />
zu betonen:<br />
- Auf dem Ar<strong>bei</strong>tsmarkt haben die Deutschen Priorität und einige Ausländer<br />
Vorrang vor anderen.<br />
- Nicht alle Erwerbstätigkeiten sind Ausländern zugänglich. Die selbständige<br />
Erwerbstätigkeit ist im Grunde genommen nur den Ausländern mit der Aufenthaltsberechtigung<br />
gestattet. Nur in seltenen Fällen werden "Ausnahmebewi<br />
lligungen" auch erteilt, wenn diese Voraussetzung nicht besteht.<br />
- Im Falle der Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit, d.h. wenn die materielle Existenz nicht mehr<br />
gesichert ist, gerät selbst der Aufenthalt der Ausländer in Gefahr. Gewiß,<br />
ni cht alle von der Ar<strong>bei</strong>tslosigkeit betroffenen Ausländer werden ausgewiesen,<br />
aber durch die Tatsache, daß diese Möglichkeit besteht, fühlen sich alle<br />
bedroht und verunsichert.<br />
Die selbständige Erwerbstätigkeit kommt ohnehin nur für einen Teil dieser<br />
dri,tten Gruppe in Frage: für die Frauen, denen rechtlich eine selbständige Tätigkeit<br />
zugänglich ist. Zur Zeit ist diese Quelle potentieller selbständiger ausländischer<br />
Frauen noch ziemlich klein, aber sie wird in der Zukunft immer größer<br />
werden: mehr und mehr Ausländer erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen,<br />
für sich selbst Jobs zu schaffen.<br />
2. Selbständige Ausländerinnen: eine "privilegierte Minderheitl'?<br />
Wir haben bereits festgestellt, daß es sich um eine Minderheit handelt, die<br />
auch verhältnismäßig "privilegiert" ist. Warum aber von einer privilegierten<br />
Minderheit sprechen, wenn schon andere ausländische Frauen unter viel prekäreren<br />
Ar<strong>bei</strong>tsverhältnissen leiden oder sogar überhaupt keine Erwerbsar<strong>bei</strong>t<br />
ausüben dürfen? Die selbständigen Ausländer stellen gewiß eine Minderheit dar,<br />
aber diese Minderheit ist im Wachsen begriffen. In anderen Ländern wie den<br />
US A und Frankreich ist festgestellt worden, daß die Einwanderer nach einer<br />
gewissen Zeit zur Selbständigkeit tendieren (Light 1972, Waldinger 1986, Simon<br />
1985, Schorr 1985). In der BRD hat dieser Trend bis jetzt wenig Aufmerksamkeit<br />
gewonnen, und dies hat wahrscheinlich damit zu tun, daß hier dieser Trend<br />
viel schwächer ausgeprägt ist angesichts der rechtlichen Barrieren zur Selbständigkeit,<br />
die für die Ausländer in der BRD viel größer sind als in Frankreich