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3. Das Ansehen der Frau richtet sich nach ihrem Verdienst und somit danach,<br />

welchen Gewinn der Zuhälter durch sie hat. Dadurch entsteht ein Konkurrenzverhältnis<br />

zwischen den Frauen.<br />

4. Gewalttätigkeit stärkt das Image des Zuhälters.<br />

5. Physische Gewalt gegen Prostituierte, wenn sie nicht im Sinne des Zuhälters<br />

funktionieren, ist alltäglich.<br />

6. Für den Fall, daß eine Frau aus der Prostitution aussteigt, wird mit physischer<br />

Gewalt gedroht. Die Drohung verstärkt sich, wenn eine Frau ihren<br />

Zuhälter anzeigt.<br />

7. Die finanziellen Mittel zur Realisierung einer längerfristigen Zukunftsplanung<br />

sind im Zugriff der Zuhälter. Versucht eine Frau eigenständig für die<br />

Zukunft zu sparen ("bunkern"), muß sie mit Sanktionen rechnen.<br />

8. Die tägliche Ar<strong>bei</strong>tsplanung wird weitgehend durch Männer (Wirtschafter/Zuhälter)<br />

gemacht; zum Teil impliziert die Ar<strong>bei</strong>t in Bordellen teuer<br />

bezahlte Versorgungsleistungen, wie sie sonst nur in Heimen vorhanden sind<br />

(z.B. Anliefern von Bettwäsche, Essen usw.).<br />

9. Sexuelle Kontakte sind nur mit dem Zuhälter oder gegen Bezahlung gestatte<br />

t.<br />

Die Probleme, die mit dem Ausstieg auf die Frauen zukommen, sind zahlreich,<br />

wo<strong>bei</strong> sich schlimmer noch als die äußeren Schwierigkeiten di e inneren<br />

auswirken. Sel bst wenn die Frauen unfreiwillig aussteigen, überkommen sie <strong>bei</strong><br />

diesem Schritt der "absolute Horror", die Unsicherheit und Angst - alles, was<br />

sie vorher nicht zulassen konnten.<br />

Im Vordergrund steht natürlich die Angst vor dem Zuhälter. Selbst, wenn<br />

eine Frau "ihren" Zuhälter nicht anzeigt, kann sie damit rechnen, von ihm verfolgt<br />

und bestraft zu werden. Ihr Bewegungsfreiraum schränkt sich damit erheblich<br />

ein. Zeigt sie den Zuhälter aber an, potenziert sich diese Bedrohung<br />

und sie muß sich zudem einem Gerichtsverfahren als Zeugin aussetzen.<br />

Die Gerichte zeigen oft kein Verständnis für das Verhalten von Prostituierten.<br />

Die Gerichtsverhandlung stellt aber auch unabhängig davon eine große<br />

psychische Belastung für die Frau dar. Es treten ähnliche Probleme auf wie <strong>bei</strong><br />

Vergewaltigungsprozessen, in denen die Frau ihre Glaubwürdigkeit und "Nicht­<br />

Schuld" beweisen muß. Weniger belastend ist es, wenn die Ex-Prostituierte als<br />

Nebenklägerin auftritt, da sie dann die Unterstützung einer Rechtsanwältin hat.<br />

Da die meisten Frauen, wenn sie aussteigen, von der Sozialhilfe leben müssen,<br />

können sie Prozeßkostenhilfe für die Nebenklage (Kosten für die Anwältin) beantragen.<br />

Diese Möglichkeit ist in der letzten Zeit in Hamburg erschwert worden,<br />

da die staatlichen Instanzen die Auffassung vertreten, der Staatsanwalt<br />

nehme auch die Interessen der Frau ausreichend wahr.<br />

Entscheidend ist, daß Bezugspersonen für die Prostituierte fehlen, die sie<br />

auffangen. Familienbeziehungen oder Freundschaftsbeziehungen außerhalb des

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