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3. Das Ansehen der Frau richtet sich nach ihrem Verdienst und somit danach,<br />
welchen Gewinn der Zuhälter durch sie hat. Dadurch entsteht ein Konkurrenzverhältnis<br />
zwischen den Frauen.<br />
4. Gewalttätigkeit stärkt das Image des Zuhälters.<br />
5. Physische Gewalt gegen Prostituierte, wenn sie nicht im Sinne des Zuhälters<br />
funktionieren, ist alltäglich.<br />
6. Für den Fall, daß eine Frau aus der Prostitution aussteigt, wird mit physischer<br />
Gewalt gedroht. Die Drohung verstärkt sich, wenn eine Frau ihren<br />
Zuhälter anzeigt.<br />
7. Die finanziellen Mittel zur Realisierung einer längerfristigen Zukunftsplanung<br />
sind im Zugriff der Zuhälter. Versucht eine Frau eigenständig für die<br />
Zukunft zu sparen ("bunkern"), muß sie mit Sanktionen rechnen.<br />
8. Die tägliche Ar<strong>bei</strong>tsplanung wird weitgehend durch Männer (Wirtschafter/Zuhälter)<br />
gemacht; zum Teil impliziert die Ar<strong>bei</strong>t in Bordellen teuer<br />
bezahlte Versorgungsleistungen, wie sie sonst nur in Heimen vorhanden sind<br />
(z.B. Anliefern von Bettwäsche, Essen usw.).<br />
9. Sexuelle Kontakte sind nur mit dem Zuhälter oder gegen Bezahlung gestatte<br />
t.<br />
Die Probleme, die mit dem Ausstieg auf die Frauen zukommen, sind zahlreich,<br />
wo<strong>bei</strong> sich schlimmer noch als die äußeren Schwierigkeiten di e inneren<br />
auswirken. Sel bst wenn die Frauen unfreiwillig aussteigen, überkommen sie <strong>bei</strong><br />
diesem Schritt der "absolute Horror", die Unsicherheit und Angst - alles, was<br />
sie vorher nicht zulassen konnten.<br />
Im Vordergrund steht natürlich die Angst vor dem Zuhälter. Selbst, wenn<br />
eine Frau "ihren" Zuhälter nicht anzeigt, kann sie damit rechnen, von ihm verfolgt<br />
und bestraft zu werden. Ihr Bewegungsfreiraum schränkt sich damit erheblich<br />
ein. Zeigt sie den Zuhälter aber an, potenziert sich diese Bedrohung<br />
und sie muß sich zudem einem Gerichtsverfahren als Zeugin aussetzen.<br />
Die Gerichte zeigen oft kein Verständnis für das Verhalten von Prostituierten.<br />
Die Gerichtsverhandlung stellt aber auch unabhängig davon eine große<br />
psychische Belastung für die Frau dar. Es treten ähnliche Probleme auf wie <strong>bei</strong><br />
Vergewaltigungsprozessen, in denen die Frau ihre Glaubwürdigkeit und "Nicht<br />
Schuld" beweisen muß. Weniger belastend ist es, wenn die Ex-Prostituierte als<br />
Nebenklägerin auftritt, da sie dann die Unterstützung einer Rechtsanwältin hat.<br />
Da die meisten Frauen, wenn sie aussteigen, von der Sozialhilfe leben müssen,<br />
können sie Prozeßkostenhilfe für die Nebenklage (Kosten für die Anwältin) beantragen.<br />
Diese Möglichkeit ist in der letzten Zeit in Hamburg erschwert worden,<br />
da die staatlichen Instanzen die Auffassung vertreten, der Staatsanwalt<br />
nehme auch die Interessen der Frau ausreichend wahr.<br />
Entscheidend ist, daß Bezugspersonen für die Prostituierte fehlen, die sie<br />
auffangen. Familienbeziehungen oder Freundschaftsbeziehungen außerhalb des