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in diesen Bereichen im Öffentlichen Dienst bereits seit Jahren Personaleinsparungen<br />
erfolgen; einzelne Tätigkeitsbereiche, wie <strong>bei</strong>spielsweise das Reinigungswesen,<br />
sind durch Privatisierung zum Teil völlig abgeschafft worden. Insgesamt<br />
gilt, daß der Schutz von Substituierungsprozessen, Mitnahmeeffekten und Umverteilung<br />
<strong>bei</strong> der Anwendung von ABM durch die gegenwärtig gültigen Bewilligungsregeln<br />
eher gering ist.<br />
Die o.g. geschlechtsspezifischen<br />
Zuweisungsprozesse verdeutlichen ein<br />
weiteres strukturelles Problem von AB-Maßnahmen. Indem AB-Maßnahmen vom<br />
Tätigkeitszuschnitt her wie auch von den Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen, insbesondere<br />
der Entlohnung, an die im Beschäftigungssystem etablierten Ar<strong>bei</strong>tsplatzstrukturen<br />
anknüpfen, konservieren sie auch alle darin enthaltenen Diskriminierungen<br />
von Frauen: Dies gilt sowohl für den tendenziellen Ausschluß von Frauen aus<br />
bestimmten Tätigkeitsfeldern wie auch die an Frauenar<strong>bei</strong>tsplätzen insbesondere<br />
im gewerblichen Bereich übliche, in unteren Lohngruppeneinstufungen verfestigte<br />
geringere Bewertung weiblicher Ar<strong>bei</strong>tskraft. Gemessen daran, daß es<br />
sich <strong>bei</strong> ABM um ein frei gestaltbares Mittel staatlicher Politik handelt, sind<br />
in der gegenwärtigen Konstruktion und Anwendungspraxis von ABM wesentliche<br />
Chancen zu Frauen positiv diskriminierenden Korrekturen im Beschäftigungssystem<br />
verpaßt worden. Neben der systematischen Erschließung neuer Tätigkeitsfeider<br />
für Frauen und der Entwicklung zielgruppenadäquater Maßnahmetypen<br />
würden dazu auch berufsfachliche, im ersten Ar<strong>bei</strong>tsmarkt verwertbare Qualifizierungen<br />
für bestimmte Gruppen von Frauen gehören.<br />
Als letzter, gleichwohl zentraler Mangel von ABM sei die fehlende Absicherung<br />
von Substitutionsprozessen bzw. die faktisch nicht realisierte Strukturkomponente<br />
der Schaffung von Dauerar<strong>bei</strong>tsplätzen genannt. Um ABM zu einem<br />
wirksamen Instrument der Beschäftigungspolitik werden zu lassen, müßten eben<br />
die durch AB-Maßnahmen nachgewiesenen "Bedarfe" als gesellschaftlich sinnvolle<br />
und notwendige Tätigkeiten ,in den Kanon öffentlicher Pflichtaufgaben<br />
eingehen und dürften gerade nicht den Sparprioritäten öffentlicher Haushalte<br />
zum Opfer fallen.<br />
7. Fazit: Offensive Nutzung und Verbesserung von ABM im Interesse<br />
erwerbsloser Frauen<br />
Trotz der angeführten strukturellen Grenzen der Wirksamkeit von ABM sollte<br />
auf eine offensive Nutzung und Gestaltung dieses ar<strong>bei</strong>tsmarktpolitischen Instruments<br />
im Interesse erwerbsloser Frauen nicht verzichtet werden, denn auch