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in diesen Bereichen im Öffentlichen Dienst bereits seit Jahren Personaleinsparungen<br />

erfolgen; einzelne Tätigkeitsbereiche, wie <strong>bei</strong>spielsweise das Reinigungswesen,<br />

sind durch Privatisierung zum Teil völlig abgeschafft worden. Insgesamt<br />

gilt, daß der Schutz von Substituierungsprozessen, Mitnahmeeffekten und Umverteilung<br />

<strong>bei</strong> der Anwendung von ABM durch die gegenwärtig gültigen Bewilligungsregeln<br />

eher gering ist.<br />

Die o.g. geschlechtsspezifischen<br />

Zuweisungsprozesse verdeutlichen ein<br />

weiteres strukturelles Problem von AB-Maßnahmen. Indem AB-Maßnahmen vom<br />

Tätigkeitszuschnitt her wie auch von den Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen, insbesondere<br />

der Entlohnung, an die im Beschäftigungssystem etablierten Ar<strong>bei</strong>tsplatzstrukturen<br />

anknüpfen, konservieren sie auch alle darin enthaltenen Diskriminierungen<br />

von Frauen: Dies gilt sowohl für den tendenziellen Ausschluß von Frauen aus<br />

bestimmten Tätigkeitsfeldern wie auch die an Frauenar<strong>bei</strong>tsplätzen insbesondere<br />

im gewerblichen Bereich übliche, in unteren Lohngruppeneinstufungen verfestigte<br />

geringere Bewertung weiblicher Ar<strong>bei</strong>tskraft. Gemessen daran, daß es<br />

sich <strong>bei</strong> ABM um ein frei gestaltbares Mittel staatlicher Politik handelt, sind<br />

in der gegenwärtigen Konstruktion und Anwendungspraxis von ABM wesentliche<br />

Chancen zu Frauen positiv diskriminierenden Korrekturen im Beschäftigungssystem<br />

verpaßt worden. Neben der systematischen Erschließung neuer Tätigkeitsfeider<br />

für Frauen und der Entwicklung zielgruppenadäquater Maßnahmetypen<br />

würden dazu auch berufsfachliche, im ersten Ar<strong>bei</strong>tsmarkt verwertbare Qualifizierungen<br />

für bestimmte Gruppen von Frauen gehören.<br />

Als letzter, gleichwohl zentraler Mangel von ABM sei die fehlende Absicherung<br />

von Substitutionsprozessen bzw. die faktisch nicht realisierte Strukturkomponente<br />

der Schaffung von Dauerar<strong>bei</strong>tsplätzen genannt. Um ABM zu einem<br />

wirksamen Instrument der Beschäftigungspolitik werden zu lassen, müßten eben<br />

die durch AB-Maßnahmen nachgewiesenen "Bedarfe" als gesellschaftlich sinnvolle<br />

und notwendige Tätigkeiten ,in den Kanon öffentlicher Pflichtaufgaben<br />

eingehen und dürften gerade nicht den Sparprioritäten öffentlicher Haushalte<br />

zum Opfer fallen.<br />

7. Fazit: Offensive Nutzung und Verbesserung von ABM im Interesse<br />

erwerbsloser Frauen<br />

Trotz der angeführten strukturellen Grenzen der Wirksamkeit von ABM sollte<br />

auf eine offensive Nutzung und Gestaltung dieses ar<strong>bei</strong>tsmarktpolitischen Instruments<br />

im Interesse erwerbsloser Frauen nicht verzichtet werden, denn auch

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