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verhältnisse, die prinzipiell nicht zulässig sind und deswegen angesichts potentieller<br />
Folgewirkungen für den Aufenthalt resp. die Entfernung aus dem Bundesgebiet<br />
durch Abschiebung unsichtbar gehalten und verschwiegen werden<br />
müssen.<br />
Mit den Rechtsregeln korrespondieren politische Meinungen, die in Migrantinnen<br />
eine zusätzliche Belastung des Ar<strong>bei</strong>tsmarktes sehen. Im Gegensatz<br />
hierzu wird mit Ostflüchtlingen und Aussiedlerinnen tendenziell freundlicher<br />
umgegangen. Für alle anderen Migrantinnen müssen noch restriktivere Regelungen<br />
für ihre Zulassung zum Leben in der Bundesrepublik erwartet werden, je<br />
prekärer sich die Lage auf dem Ar<strong>bei</strong>tsmarkt gestaltet und sich Arm ut zunehmend<br />
ausweitet.<br />
3. Ungesicherte Ar<strong>bei</strong>tsverhältnisse und Illegalität<br />
Nicht jedes unsichere und unsichtbare Ar<strong>bei</strong>tsverhältnis von Migrantinnen ist<br />
zugleich illegal. Gleichwohl gilt es zu berücksichtigen, daß di e Grenzen zur Illegalität<br />
fließend sind und wesentlich von der Verwaltungsinterpretation der<br />
Rechtsvorgaben abhängen. Diese sind regional- und institutionenspezifisch sehr<br />
unterschiedlich. Im Prinzip steht jede nicht in die Ar<strong>bei</strong>tserlaubnisverordnung<br />
passende Erwerbstätigkeit in Gefahr, als illegal zu gelten. Illegalität aber ist<br />
im Verständnis ungeteilter Rechtsstaatlichkeit ein Verstoß gegen Aufenthaltsbestimmungen.<br />
Dieser kann als Zuwiderhandlung gegen die Belange der Bundesrepublik<br />
(AusiG § 10) gesehen werden und restriktives Handeln der Ausländerbürokratien<br />
herausfordern. Wer also illegal ar<strong>bei</strong>tet, obwohl diese Illegalität<br />
durch die Lebenssituation und die Regelungsvorgaben mit produziert wird, begi<br />
bt sich in die Gefahr, ausgewiesen zu werden.<br />
Zu der Unsicherheit des geldlichen Erwerbs, zu den besonderen Belastungen<br />
durch - weitgehend unkontrollierte - schlechte Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen und zu<br />
der Mehrfachbelastung durch mehrere Ar<strong>bei</strong>tsstellen tritt die Unsicherheit vor<br />
dem Ausländergesetz, solange es sich um Erwerbsar<strong>bei</strong>t im grauen Ar<strong>bei</strong>tsmarkt<br />
auf der ständig gegenwärtigen Grenze zur Illegalität handelt.<br />
Unsicherheit, Unsichtbarkeit und potentielle Illegalität sind als Dimensionen<br />
der Lebens- und Ar<strong>bei</strong>tssituation von Migrantinnen differenzierter zu erforschen.<br />
Sowohl hinsichtlich der Quantität, der Qualität als auch der sozialen<br />
Folgen sind derzeit allenfalls hypothetische Annäherungen möglich. Angesichts