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Daz u wird in einem Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen<br />
ausgeführt:<br />
"Häusliche Krankenpflege kann nur im Zusammenhang mit ambulanter<br />
ärztlicher Behandlung und nur nach kassen- oder vertragsärztlicher<br />
Verordnung erbracht werden. Sie muß - ebenso wie die begleitende<br />
ärztliche Behandlung - auf Heilung, Besserung, Linderung oder Verhütung<br />
einer Verschlimmerung der Krankheitsbeschwerden gerichtet<br />
sein. Daraus folgt, daß pflegerische Maßnahmen für sich allein nicht<br />
Gegenstand der häuslichen Krankenpflege sein können. Versicherte<br />
erhalten häusliche Krankenpflege, wenn<br />
- Krankenhauspflege geboten, aber nicht durchführbar ist oder<br />
- Krankenhauspflege dadurch nicht erforderlich wird oder<br />
- Krankenhauspflege dadurch abgekürzt werden kann.<br />
Dies entspricht dem Wirtschaftskeitsanspruch des § 182 RVO."<br />
Der Inhalt der Leistung wird folgendermaßen festgelegt: Die häusliche<br />
Krankenpflege teilt sich auf in Behandl ungs- und Grundpflege. Zur Behandlungspflege<br />
gehören ausschließlich medizinische Hilfeleistungen, sie umfassen<br />
insbesondere Injektionen, Verbandwechsel, Katheterisierung, Einläufe, Spülungen,<br />
Einreibungen, Dekubituspflege. Gegenstand der Grundpflege sind vor allem<br />
pflegerische Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere Betten und Lagern, Körperpflege,<br />
Hilfen im hygienischen Bereich, Körpertemperaturmessen, Tag- und<br />
Nachtwachen. Hauswirtschaftliche Ar<strong>bei</strong>ten, die üblicherweise Gegenstand der<br />
Haushaltshilfe sind, zählen grundsätzlich nicht zur häuslichen Krankenpflege<br />
(Rundschreiben der Spitzenverbände). Die Kosten für die häusliche Krankenpflege<br />
übernehmen die Krankenkassen, das Sozialamt - unter bestimmten Voraussetzungen<br />
- oder die Hilfesuchenden sel bst.<br />
Wer leistet nun die häusliche Krankenpflege? Die Zentrale für private<br />
Fürsorge in Bremen hat im Jahre 1977 Pflegekräfte vermittelt, die über 76.000<br />
Pflegestunden geleistet haben. In dem Jahr hatte der Verband einen Stamm von<br />
176 Frauen unter Vertrag, die Berufsausbildungen als Krankenschwester oder<br />
-pflegerin, Schwesternhelferin, Kinderkranken- und Altenpflegerin hatten oder<br />
in örtlichen Kursen zur Hauspflegerin qualifiziert worden waren. Seitdem stiegen<br />
die Zahlen der als Hauspflegerinnen ar<strong>bei</strong>tenden Frauen auch in anderen<br />
Verbänden und anderen Bundesländern. Genaue Zahlen waren aber nicht hezu<br />
er mitteln.<br />
Die Situation von Frauen in solchen Berufen, die erst nach dem Ende der<br />
Expansion des Wohlfahrtsstaates und damit am Ende der Professionalisierung<br />
sozialer und pflegender Tätigkeiten entstanden sind, galt das Interesse eines<br />
Forschungsprojektes (mit Studenten) an der Universität Bremen. Da<strong>bei</strong> ging es<br />
uns vor allem darum herauszufinden, unter welchen Bedingungen und mit wel-