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Daz u wird in einem Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkassen<br />

ausgeführt:<br />

"Häusliche Krankenpflege kann nur im Zusammenhang mit ambulanter<br />

ärztlicher Behandlung und nur nach kassen- oder vertragsärztlicher<br />

Verordnung erbracht werden. Sie muß - ebenso wie die begleitende<br />

ärztliche Behandlung - auf Heilung, Besserung, Linderung oder Verhütung<br />

einer Verschlimmerung der Krankheitsbeschwerden gerichtet<br />

sein. Daraus folgt, daß pflegerische Maßnahmen für sich allein nicht<br />

Gegenstand der häuslichen Krankenpflege sein können. Versicherte<br />

erhalten häusliche Krankenpflege, wenn<br />

- Krankenhauspflege geboten, aber nicht durchführbar ist oder<br />

- Krankenhauspflege dadurch nicht erforderlich wird oder<br />

- Krankenhauspflege dadurch abgekürzt werden kann.<br />

Dies entspricht dem Wirtschaftskeitsanspruch des § 182 RVO."<br />

Der Inhalt der Leistung wird folgendermaßen festgelegt: Die häusliche<br />

Krankenpflege teilt sich auf in Behandl ungs- und Grundpflege. Zur Behandlungspflege<br />

gehören ausschließlich medizinische Hilfeleistungen, sie umfassen<br />

insbesondere Injektionen, Verbandwechsel, Katheterisierung, Einläufe, Spülungen,<br />

Einreibungen, Dekubituspflege. Gegenstand der Grundpflege sind vor allem<br />

pflegerische Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere Betten und Lagern, Körperpflege,<br />

Hilfen im hygienischen Bereich, Körpertemperaturmessen, Tag- und<br />

Nachtwachen. Hauswirtschaftliche Ar<strong>bei</strong>ten, die üblicherweise Gegenstand der<br />

Haushaltshilfe sind, zählen grundsätzlich nicht zur häuslichen Krankenpflege<br />

(Rundschreiben der Spitzenverbände). Die Kosten für die häusliche Krankenpflege<br />

übernehmen die Krankenkassen, das Sozialamt - unter bestimmten Voraussetzungen<br />

- oder die Hilfesuchenden sel bst.<br />

Wer leistet nun die häusliche Krankenpflege? Die Zentrale für private<br />

Fürsorge in Bremen hat im Jahre 1977 Pflegekräfte vermittelt, die über 76.000<br />

Pflegestunden geleistet haben. In dem Jahr hatte der Verband einen Stamm von<br />

176 Frauen unter Vertrag, die Berufsausbildungen als Krankenschwester oder<br />

-pflegerin, Schwesternhelferin, Kinderkranken- und Altenpflegerin hatten oder<br />

in örtlichen Kursen zur Hauspflegerin qualifiziert worden waren. Seitdem stiegen<br />

die Zahlen der als Hauspflegerinnen ar<strong>bei</strong>tenden Frauen auch in anderen<br />

Verbänden und anderen Bundesländern. Genaue Zahlen waren aber nicht hezu<br />

er mitteln.<br />

Die Situation von Frauen in solchen Berufen, die erst nach dem Ende der<br />

Expansion des Wohlfahrtsstaates und damit am Ende der Professionalisierung<br />

sozialer und pflegender Tätigkeiten entstanden sind, galt das Interesse eines<br />

Forschungsprojektes (mit Studenten) an der Universität Bremen. Da<strong>bei</strong> ging es<br />

uns vor allem darum herauszufinden, unter welchen Bedingungen und mit wel-

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