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- 199 -<br />

4. Sperrgebiete<br />

Staatliche Kontrolle über Prostituierte wird auch durch die Pollzei ausgeübt,<br />

legitimiert durch § 85a Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Art.<br />

297 "Verbot der Prostitution".<br />

Anstands<br />

"Die Landesregierung kann zum Schutz der Jugend und des öffentlichen<br />

1. Für das ganze Gebiet einer Gemeinde bis zu fünfzigtausend Einwohnern<br />

2. Für Teile des Gebiets einer Gemeinde über zwanzigtausend Einwohner oder<br />

eines gemeindefreien Gebiets<br />

3. Unabhängig von der Zahl der Einwohner für öffentliche Straßen, Wege, Plätze,<br />

Anlagen und für sonstige Orte, die von dort aus eingesehen werden können,<br />

im ganzen Gebiet oder in Teilen des Gebiets einer Gemeinde oder eines<br />

gemeindefreien Gebiets durch Rechtsverordnung<br />

verbieten, der Prostitution nachzugehen."<br />

Sie kann das Verbot nach Satz 1 Nr. 3 auch auf bestimmte Tageszeiten<br />

beschränken.<br />

2) Die Landesregierung kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf<br />

eine oberste Landesbehörd oder höhere Verwaltungsbehörden übertragen.<br />

3) Wohnungsbeschränkungen auf bestimmte Straßen oder Häuserblocks zum<br />

Zwecke der Ausübung der Prostitution (Kasernierung) sind verboten.<br />

Beispiel Hamburg<br />

In Hamburg gelten die gesamte Innenstadt, die Stadtteile St. Georg (Nähe<br />

Hauptbahnhof) und St. Pauli, <strong>bei</strong>de traditionsreiche Prostitutionsgebiete, mit<br />

wenigen Ausnahmen als Sperrgebiet. Auch im übrigen Hamburg gelingt es, die<br />

Straßenprostitution mithilfe anderer juristischer Grundlagen (Wegerecht,<br />

Sex ualstrafrecht, Lärmbelästigung) bis auf die streng kontrollierte Süderstraße<br />

faktisch zu verhindern. Im Sperrgebiet läßt sich eine teilweise Tolerierung der<br />

Straßenprostitution beobachten, solange andere Interessen, z.B. Sanierungspolitik,<br />

nicht verletzt werden und kein öffentlicher Druck entsteht. Ansonsten muß<br />

die Prostituierte mit Ordnungsstrafen (Bußgeldern) rechnen. Mehrmalige Verstöße<br />

führen dann neben hohen finanziellen Belastungen zur Kriminalisierung der<br />

Frauen. Ihnen bleiben so nur der Ausweg in die Bordelle oder "Mädchenwohnheime"<br />

(Palais d' amour, Eros-Center) und der Rückzug auf illegale Standplätze.<br />

Die Zugriffsmöglichkeiten für Zuhälterorganisationen und Bor deli pächter erweitern<br />

sich damit und die Ausbeutung nimmt zu.<br />

In Hamburg ar<strong>bei</strong>ten ca. 5-6000 Frauen als Prostituierte. Selbst, wenn jede<br />

Frau den niedrigen Schnitt von drei Freiern pro Tag hat, die nur 50,- DM

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