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4. Sperrgebiete<br />
Staatliche Kontrolle über Prostituierte wird auch durch die Pollzei ausgeübt,<br />
legitimiert durch § 85a Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Art.<br />
297 "Verbot der Prostitution".<br />
Anstands<br />
"Die Landesregierung kann zum Schutz der Jugend und des öffentlichen<br />
1. Für das ganze Gebiet einer Gemeinde bis zu fünfzigtausend Einwohnern<br />
2. Für Teile des Gebiets einer Gemeinde über zwanzigtausend Einwohner oder<br />
eines gemeindefreien Gebiets<br />
3. Unabhängig von der Zahl der Einwohner für öffentliche Straßen, Wege, Plätze,<br />
Anlagen und für sonstige Orte, die von dort aus eingesehen werden können,<br />
im ganzen Gebiet oder in Teilen des Gebiets einer Gemeinde oder eines<br />
gemeindefreien Gebiets durch Rechtsverordnung<br />
verbieten, der Prostitution nachzugehen."<br />
Sie kann das Verbot nach Satz 1 Nr. 3 auch auf bestimmte Tageszeiten<br />
beschränken.<br />
2) Die Landesregierung kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf<br />
eine oberste Landesbehörd oder höhere Verwaltungsbehörden übertragen.<br />
3) Wohnungsbeschränkungen auf bestimmte Straßen oder Häuserblocks zum<br />
Zwecke der Ausübung der Prostitution (Kasernierung) sind verboten.<br />
Beispiel Hamburg<br />
In Hamburg gelten die gesamte Innenstadt, die Stadtteile St. Georg (Nähe<br />
Hauptbahnhof) und St. Pauli, <strong>bei</strong>de traditionsreiche Prostitutionsgebiete, mit<br />
wenigen Ausnahmen als Sperrgebiet. Auch im übrigen Hamburg gelingt es, die<br />
Straßenprostitution mithilfe anderer juristischer Grundlagen (Wegerecht,<br />
Sex ualstrafrecht, Lärmbelästigung) bis auf die streng kontrollierte Süderstraße<br />
faktisch zu verhindern. Im Sperrgebiet läßt sich eine teilweise Tolerierung der<br />
Straßenprostitution beobachten, solange andere Interessen, z.B. Sanierungspolitik,<br />
nicht verletzt werden und kein öffentlicher Druck entsteht. Ansonsten muß<br />
die Prostituierte mit Ordnungsstrafen (Bußgeldern) rechnen. Mehrmalige Verstöße<br />
führen dann neben hohen finanziellen Belastungen zur Kriminalisierung der<br />
Frauen. Ihnen bleiben so nur der Ausweg in die Bordelle oder "Mädchenwohnheime"<br />
(Palais d' amour, Eros-Center) und der Rückzug auf illegale Standplätze.<br />
Die Zugriffsmöglichkeiten für Zuhälterorganisationen und Bor deli pächter erweitern<br />
sich damit und die Ausbeutung nimmt zu.<br />
In Hamburg ar<strong>bei</strong>ten ca. 5-6000 Frauen als Prostituierte. Selbst, wenn jede<br />
Frau den niedrigen Schnitt von drei Freiern pro Tag hat, die nur 50,- DM