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- 185 -<br />

V. PROSTITUTION<br />

Zur Einführung:<br />

Helga Manthey<br />

BERUHRUNGS}\NGSTE ODER: DER SCHÖNE SCHEIN DER INTIMIT}\T .<br />

Die Prostitution gilt gemeinhin als das "älteste Gewerbe" der Welt. Wie unscharf<br />

sich Alltagssprache hier wieder einmal geriert, macht der Bundesfinanzhof<br />

in einer Begründung deutlich, warum Ausübende dieses Gewerbes als Gewerbetreibende<br />

nicht besteuert werden dürfen, denn "die gewerbsmäßige Unzucht"<br />

- gemeint ist die Prostitution - ist kein Gewerbe, sondern das "Zerrbild<br />

eines Gewerbes". Einkommenssteuer als freiberuflich Tätige dürfen Prostitutierte<br />

auch nicht bezahlen, denn die "gewerbsmäßige Unzucht" - ebenfalls<br />

0-Ton Bundesfinanzhof - "falle aus dem Rahmen dessen, was das Einkommenssteuergesetz<br />

unter selbständiger Berufstätigkeit verstanden wissen wolle."<br />

Die Glücklichen - drängt sich spontan der Gedanke auf. Doch vorschnell<br />

reagiert, denn sel bstverständlich findet sich für diese scheinbar komplizierten<br />

Fälle eine fiskalische Lösung. Da Prostituierte ihre Leistungen zwar privat,<br />

aber aus wirtschaftlichen Gründen erbringen, dürfen nun auch sie Einkommenssteuer<br />

bezahlen (Burgsmüller 1983).<br />

Diese bigotte Wortakrobatik ist nur ein Beispiel aus der Vielzahl von Absurditäten,<br />

die das Feld der Prostitution kennzeichnen. Sie ist Ausdruck eines

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