Text anzeigen (PDF) - bei DuEPublico
Text anzeigen (PDF) - bei DuEPublico
Text anzeigen (PDF) - bei DuEPublico
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 247 -<br />
Freie Mitar<strong>bei</strong>ter - ein unmögl icher Berufsstand. Für die Gewerkschaftler<br />
von der DJU (Deutsche Journalisten Union) und der RFFU (Rundfunk-Fernseh<br />
Film-Union) <strong>bei</strong>spielsweise sind die Leute eigentlich ar<strong>bei</strong>tslos oder müßten fest<br />
angestellt sein. Sie tun sich schwer, z.B. Tarifbedingungen für Freie auszuhandeln<br />
bzw. die Freien überhaupt organisiert zu vertreten. Denn eine Grenze muß<br />
immer gewahrt bleiben, die zwischen Festangestellten und Freien. Alle Definitionen,<br />
die in den letzten Jahren für den Status der Freien, z.B. von Ar<strong>bei</strong>tsgerichten,<br />
vorgenommen wurden, laufen auf diese Abgrenzung hinaus. Vertragsverhältnisse<br />
wie "ar<strong>bei</strong>tnehmerähnlicher Mitar<strong>bei</strong>ter" oder "auf Produktionsdauer<br />
Beschäftigte" dienen dazu, überhaupt diese Ar<strong>bei</strong>tsverhältnisse zu umschreiben.<br />
Heraus kommt ein Status von Sel bständigen, die dennoch eng mit dem Programm-<br />
und Produktionsablauf der Rundfunkanstalten verflochten sind. Bis zu<br />
240 Hauptmitwirkungsarten der Freien gibt es, von denen 80 "stark besetzt<br />
sind" (Heidemann 1984, S. 12).<br />
Seit 1976 gibt es den § 12 .a im Tarifvertragsgesetz für ar<strong>bei</strong>tnehmerähnliche<br />
Personen, die zwar als selbständig gelten, aber wirtschaftlich abhängig<br />
ar<strong>bei</strong>ten. In Einzelverträgen handelten die Rundfunkanstalten mit den Gewerkschaften,<br />
z.B. der RFFU und dem DJ V (Deutscher Journalisten-Verband) Bedingu<br />
ngen aus . Die Tarifleistungen stellen sich daher innerhalb der Bundesrepublik<br />
für die einzelnen Anstalten unterschiedlich dar. Urlaubsgeld ist inzwischen<br />
überall verbindlich, aber Schutzbestimmungen, z.B. für freie Mitar<strong>bei</strong>terinnen,<br />
die schwanger werden oder die Kinder haben, sind als verbindliche Leistungen<br />
<strong>bei</strong> allen Anstalten noch in weiter Ferne. Zahlungen <strong>bei</strong> Schwangerschaft, also<br />
vor und nach der Entbindung, können <strong>bei</strong> einigen Anstalten theoretisch in Anspruch<br />
genommen werden, doch scheint es unmöglich, auch Ar<strong>bei</strong>tsaussichten<br />
nach einem Babyjahr zuzusichern.<br />
Unter den jetzigen Bedingungen ist es nahetu ausgeschlossen, diesen Beruf<br />
mit einer langfristigen Lebensplanung zu verbinden. Auch unvorhersehbare Ereignisse<br />
wie Unfälle oder Krankheiten werden finanziell zu einem Desaster,<br />
wenn nicht eine Mindestbeschäftigungszeit von 72 Ar<strong>bei</strong>tstagen pro Jahr <strong>bei</strong><br />
einer Anstalt vorliegt und damit der Anspruch auf Krankengeld besteht oder<br />
private Versicherungen abgeschlossen wurden. Die verbesserung der sozialen<br />
Bedingungen wird von den Rundfunkanstalten mit dem Hinweis auf die große<br />
Zahl der freien Mitar<strong>bei</strong>ter/innen abgelehnt. Auf über 100.000 wird die Zahl<br />
der Freien geschätzt. Verschwiegen wird da <strong>bei</strong>, daß die Zahl der ständigen<br />
freien Mitar<strong>bei</strong>ter, der sogenannten "festen Freien" (Kriterium wäre da<strong>bei</strong> etwa