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Freie Mitar<strong>bei</strong>ter - ein unmögl icher Berufsstand. Für die Gewerkschaftler<br />

von der DJU (Deutsche Journalisten Union) und der RFFU (Rundfunk-Fernseh­<br />

Film-Union) <strong>bei</strong>spielsweise sind die Leute eigentlich ar<strong>bei</strong>tslos oder müßten fest<br />

angestellt sein. Sie tun sich schwer, z.B. Tarifbedingungen für Freie auszuhandeln<br />

bzw. die Freien überhaupt organisiert zu vertreten. Denn eine Grenze muß<br />

immer gewahrt bleiben, die zwischen Festangestellten und Freien. Alle Definitionen,<br />

die in den letzten Jahren für den Status der Freien, z.B. von Ar<strong>bei</strong>tsgerichten,<br />

vorgenommen wurden, laufen auf diese Abgrenzung hinaus. Vertragsverhältnisse<br />

wie "ar<strong>bei</strong>tnehmerähnlicher Mitar<strong>bei</strong>ter" oder "auf Produktionsdauer<br />

Beschäftigte" dienen dazu, überhaupt diese Ar<strong>bei</strong>tsverhältnisse zu umschreiben.<br />

Heraus kommt ein Status von Sel bständigen, die dennoch eng mit dem Programm-<br />

und Produktionsablauf der Rundfunkanstalten verflochten sind. Bis zu<br />

240 Hauptmitwirkungsarten der Freien gibt es, von denen 80 "stark besetzt<br />

sind" (Heidemann 1984, S. 12).<br />

Seit 1976 gibt es den § 12 .a im Tarifvertragsgesetz für ar<strong>bei</strong>tnehmerähnliche<br />

Personen, die zwar als selbständig gelten, aber wirtschaftlich abhängig<br />

ar<strong>bei</strong>ten. In Einzelverträgen handelten die Rundfunkanstalten mit den Gewerkschaften,<br />

z.B. der RFFU und dem DJ V (Deutscher Journalisten-Verband) Bedingu<br />

ngen aus . Die Tarifleistungen stellen sich daher innerhalb der Bundesrepublik<br />

für die einzelnen Anstalten unterschiedlich dar. Urlaubsgeld ist inzwischen<br />

überall verbindlich, aber Schutzbestimmungen, z.B. für freie Mitar<strong>bei</strong>terinnen,<br />

die schwanger werden oder die Kinder haben, sind als verbindliche Leistungen<br />

<strong>bei</strong> allen Anstalten noch in weiter Ferne. Zahlungen <strong>bei</strong> Schwangerschaft, also<br />

vor und nach der Entbindung, können <strong>bei</strong> einigen Anstalten theoretisch in Anspruch<br />

genommen werden, doch scheint es unmöglich, auch Ar<strong>bei</strong>tsaussichten<br />

nach einem Babyjahr zuzusichern.<br />

Unter den jetzigen Bedingungen ist es nahetu ausgeschlossen, diesen Beruf<br />

mit einer langfristigen Lebensplanung zu verbinden. Auch unvorhersehbare Ereignisse<br />

wie Unfälle oder Krankheiten werden finanziell zu einem Desaster,<br />

wenn nicht eine Mindestbeschäftigungszeit von 72 Ar<strong>bei</strong>tstagen pro Jahr <strong>bei</strong><br />

einer Anstalt vorliegt und damit der Anspruch auf Krankengeld besteht oder<br />

private Versicherungen abgeschlossen wurden. Die verbesserung der sozialen<br />

Bedingungen wird von den Rundfunkanstalten mit dem Hinweis auf die große<br />

Zahl der freien Mitar<strong>bei</strong>ter/innen abgelehnt. Auf über 100.000 wird die Zahl<br />

der Freien geschätzt. Verschwiegen wird da <strong>bei</strong>, daß die Zahl der ständigen<br />

freien Mitar<strong>bei</strong>ter, der sogenannten "festen Freien" (Kriterium wäre da<strong>bei</strong> etwa

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