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zu sein, darum findet sich auch in den Reihen der Politiker kaum einer, der für<br />
den Schutz von Prostituierten eintritt oder es gar wagt, sich für ar<strong>bei</strong>tsrechtliche<br />
Forderungen Prostituierter einzusetzen.<br />
Staatliche Lenkung und Regelung findet nur zum Vorteil der Besitzer von<br />
Etablissements statt, und die gesundheitliche Uberwachung der Frauen wird<br />
dazu benutzt, schwerwiegende Eingriffe in ihre Menschenrechte vorzunehmen.<br />
die Unverletzlichkeit der Wohnung einer Prostituierten ist nicht gewährleistet,<br />
ebensowenig wie ihre sexuelle Sel bstbestimmung oder die Freizügigkeit.<br />
Die eigentlich Betroffenen von Sperrgebietsverordnungen zum "Schutze der<br />
Jugend und des öffentlichen Anstandes", die Frauen nämlich, werden vor Erlaß<br />
einer Sperrgebietsverordnung gar nicht erst gehört, sind aber die Betroffenen<br />
der sogenannten Rechtsfolgen: " Wer der Prostitution nachgeht und da<strong>bei</strong> gegen<br />
diese Verordnung verstößt, handelt ordnungswidrig" (§ 120 Abs. 1 Nr. 1<br />
OWiG). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu DM l.000,-<br />
geahndet werden. (Vgl. Information zur Sperrgebietsverordnung für Frankfurt<br />
am Main "Rechtsfolgen" StGB v. 1.8.1986) "Der vorgenannte Höchstbetrag der<br />
Geldbuße kann sich außerdem um den aus der verbotenen Prostitutionsausübung<br />
erzielten Gewinn erhöhen." Da<strong>bei</strong> drängen sich zu diesem Zitat folgende Fragen<br />
auf: Wie wohl verdient eine Frau 1.000,- DM Bußgeld? Oder warum soll sie ihren<br />
"Dirnenlohn" dem Staat noch obendrein als "Bußgeld" in den Rachen werfen?<br />
Im Strafgesetzbuch steht unter § 181a, daß der bestraft wird, der "einen<br />
anderen, der der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder seines Vermögensvorteils<br />
wegen einen anderen <strong>bei</strong> der Ausübung der Prostitution überwacht,<br />
Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt<br />
•••" Ist Bußgel d infolge von willkürlich geschaffenen Verordnungen etwas anderes<br />
als Ausbeutung?<br />
Verordnungen und Reglementierungen dienen also bislang nicht zum Schutz<br />
von Prostituierten, sondern unterstreichen ihre allgemeine Ausbeutbarkeit. Daraus<br />
resultiert die erste unserer Forderungen überhaupt: Abschaffung aller<br />
Sperrgebiete!! !