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zu sein, darum findet sich auch in den Reihen der Politiker kaum einer, der für<br />

den Schutz von Prostituierten eintritt oder es gar wagt, sich für ar<strong>bei</strong>tsrechtliche<br />

Forderungen Prostituierter einzusetzen.<br />

Staatliche Lenkung und Regelung findet nur zum Vorteil der Besitzer von<br />

Etablissements statt, und die gesundheitliche Uberwachung der Frauen wird<br />

dazu benutzt, schwerwiegende Eingriffe in ihre Menschenrechte vorzunehmen.<br />

die Unverletzlichkeit der Wohnung einer Prostituierten ist nicht gewährleistet,<br />

ebensowenig wie ihre sexuelle Sel bstbestimmung oder die Freizügigkeit.<br />

Die eigentlich Betroffenen von Sperrgebietsverordnungen zum "Schutze der<br />

Jugend und des öffentlichen Anstandes", die Frauen nämlich, werden vor Erlaß<br />

einer Sperrgebietsverordnung gar nicht erst gehört, sind aber die Betroffenen<br />

der sogenannten Rechtsfolgen: " Wer der Prostitution nachgeht und da<strong>bei</strong> gegen<br />

diese Verordnung verstößt, handelt ordnungswidrig" (§ 120 Abs. 1 Nr. 1<br />

OWiG). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu DM l.000,-­<br />

geahndet werden. (Vgl. Information zur Sperrgebietsverordnung für Frankfurt<br />

am Main "Rechtsfolgen" StGB v. 1.8.1986) "Der vorgenannte Höchstbetrag der<br />

Geldbuße kann sich außerdem um den aus der verbotenen Prostitutionsausübung<br />

erzielten Gewinn erhöhen." Da<strong>bei</strong> drängen sich zu diesem Zitat folgende Fragen<br />

auf: Wie wohl verdient eine Frau 1.000,- DM Bußgeld? Oder warum soll sie ihren<br />

"Dirnenlohn" dem Staat noch obendrein als "Bußgeld" in den Rachen werfen?<br />

Im Strafgesetzbuch steht unter § 181a, daß der bestraft wird, der "einen<br />

anderen, der der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder seines Vermögensvorteils<br />

wegen einen anderen <strong>bei</strong> der Ausübung der Prostitution überwacht,<br />

Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt<br />

•••" Ist Bußgel d infolge von willkürlich geschaffenen Verordnungen etwas anderes<br />

als Ausbeutung?<br />

Verordnungen und Reglementierungen dienen also bislang nicht zum Schutz<br />

von Prostituierten, sondern unterstreichen ihre allgemeine Ausbeutbarkeit. Daraus<br />

resultiert die erste unserer Forderungen überhaupt: Abschaffung aller<br />

Sperrgebiete!! !

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