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tung von Fachzeitschriften und Fernsehsendungen, die ein erhebliches Wissen in<br />

die Familie transportiert haben. Und wo ordnen wir Tagesmütter ein, wo die<br />

Gem eindeschwester mit ihrer Jugendgruppe?<br />

Betrachten wir die Dimension der sozialen Orientierung, so werden die<br />

Unterscheidungen noch fragwürdiger: Schon die Ar<strong>bei</strong>t in der Famiie ist weniger<br />

an individuellen Bedürfnissen als an den vermuteten Bedürfnissen der Kinder<br />

und deren gesel lschaftlicher Zukunft ausgerichtet. Die Orientierungen im<br />

Kindergarten ordnen sich deutlich gesamtgesellschaftlichen Normen zu, sind als<br />

Erziehungsaufgaben gesamtgesellschaftlichen Mustern verpflichtet. Sie di enen<br />

de n nach Hartmann nur den Professionen zugeschriebenen Orientierungen an<br />

Anpassung, gesamtgesellschaftlicher Ziel verwirklichung, Integration und Bewahrung<br />

kultureller Muster. Mit anderen Worten: Die sorgfältigen Unterscheidungen<br />

von Hartmann, die er mit dem Ziel verbunden hat, zu "einer Differenzierung<br />

unserer Urteilsfähigkeit gegenüber wichtigen Eigenschaften gegebener Tätigkeitsfelder"<br />

(S. 207) <strong>bei</strong>zutragen, helfen im Bereich sozialer Dienste nicht weiter.<br />

Woran liegt das? Sicherlich zunächst daran, daß dieses Schema sich an den<br />

Entwicklungen des männlichen Berufssystems orientiert, an Berufen in Wirtschaft<br />

und Handel , Professionen in Wissenschaft und Management, in der Jurisprudenz<br />

und Medizin. Macht- und Herrschaftsverhältnisse, die erheblich zur<br />

Segmentierung von Berufsfeldgrenzen und Zuweisung von Ar<strong>bei</strong>tskräfte-Nachfragern<br />

nach Qualifikation und Allokation auf dem Ar<strong>bei</strong>tsmarkt <strong>bei</strong>tragen,<br />

werden in dem Schema nicht beachtet. Die Rechnung ist aber ohne den "Wirt",<br />

die einstellenden Instanzen, gemacht, die auch im männlichen Berufssystem mitgestalten,<br />

welches Qualifikationsniveau für welches Geld eingekauft wird und<br />

die versuchen, durch innerbetriebliche Ar<strong>bei</strong>tsteil ung komplexe Ar<strong>bei</strong>tsvollzüge<br />

in Teilar<strong>bei</strong>ten zu zerlegen, die von ungelernten, d.h. billigen Ar<strong>bei</strong>tskräften<br />

erledigt werden können (Bravermann 1977).<br />

Diese Prinzipien greifen auch in der Organisation sozialer Dienste, stoßen<br />

hier aber bald an ihre unteren Grenzen. Ein Ausdruck dieser Tendenz ist die<br />

Aufspaltung der Betreuungsleistungen für Kinder nach Alter oder zu behandelnden<br />

Symptomen und der Versuch, die dann jeweils anfallenden Ar<strong>bei</strong>tsvollzüge<br />

auf unterschiedliche Qualifikationsniveaus zu verteilen. Bei der Abspaltung<br />

zwischen Pflege und pädagogischer Betreuung, <strong>bei</strong> der Gründung von Sondereinrichtungen<br />

für Problemkinder oder Behinderte und von Vorschulgruppen im Kindergarten,<br />

vor allem aber <strong>bei</strong> der hierarchischen Ar<strong>bei</strong>tsteilung zwischen Gruppenleiterin<br />

und Zweitkraft wird der Personenbezug der erzieherischen Dienst-

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