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leistung sichtbar und stößt an gesellschaftlich anerkannte, geradezu "natürliche"<br />

Grenzen für die noch mögliche Teilung der Ar<strong>bei</strong>t.<br />

Das Besondere an personengebundenen sozialen Diensten liegt aber in diesen<br />

Rationalisierungsgrenzen: Sind Ar<strong>bei</strong>tsvollzüge nicht weiter teilbar und die<br />

Kassen zu, so bedeutet Rationalisierung der vollständige Wegfall der Dienstleistung<br />

insgesamt, ohne daß befürchtet werden müßte, daß diese Einbuße nicht<br />

privat "irgendwie" ersetzt würde (Ostner 1986). Und dies wiederum ist möglich,<br />

weil es ein weiteres Besonderes in den sozialen Diensten gibt, das leicht übersehen<br />

wird: die Tatsache nämlich, daß der Ar<strong>bei</strong>tgeber, sei er in staatlicher,<br />

sei er in privater Trägerschaft, zugleich gestalterische Macht in der Definition<br />

sozialer Orientierungen hat, als politischer und kultureller "Opinionleader" nor:<br />

mativ und faktisch daran mitwirkt, welche Ar<strong>bei</strong>t als sozial notwendig gilt und<br />

zugleich über Zahl und Qualität der Ar<strong>bei</strong>tsplätze bestimmt sowie über Ausbildung<br />

und Qualifikation derjenigen, die sich um Ar<strong>bei</strong>tsplätze in den sozialen<br />

Diensten bemühen (Rabe-Kleberg 1987). Während es im Unterschied hierzu dem<br />

Kampf zwischen Ar<strong>bei</strong>tnehmern und Staat zu verdanken ist, daß im dualen Berufsbildungssystem<br />

Qualifikationen vermittelt werden, die den Ar<strong>bei</strong>tnehmer vor<br />

der unmittelbaren Einbindung in Ar<strong>bei</strong>tgeberinteressen schützen, ist dieses<br />

Prinzip für die sozialen Dienste weder erkämpft noch durchgesetzt worden.<br />

Ausbildung und Beschäftigung liegen seit ihrer Entstehung in der Hand der gleichen<br />

staatlichen und privaten Träger und sind damit wechselnden Einflüssen<br />

und kurzfristigen Interessen vor allem staatlicher Administration ausgesetzt. So<br />

läßt der Staat als Ar<strong>bei</strong>tgeber soziale Dienstleistungen wegfallen, wenn<br />

- der gesellschaftliche Konsens über die Notwendigkeit ins Wanken gerät oder<br />

umdefiniert wird;<br />

- die Erledigung der Ar<strong>bei</strong>tsaufgabe privat organisierbar ist, oder wenn<br />

- Personengruppen zur Verfügung stehen, die die Aufgabe auch privat übernehmen.<br />

Hier nun kommt "die Frau" und das, was um sie herum an Aufgabenzuweisungen<br />

und Zuschreibungen aufgebaut ist, ins Spiel. Die Strukturanalyse<br />

überlagert sich mit der Frauenfrage, ist nicht unabhängig von der Frauenbewegung<br />

und heutigen Emanzipationsbemühungen von Frauen zu denken, fängt diese<br />

ein. Die Ambivalenzen der Frauen gegenüber diesen Strukturbedingungen erleichtern<br />

es, Strukturentwicklungen hinter der Frauenfrage zu verstecken. Die<br />

"unheilige Allianz" von Strukturentwicklungen im staatlichen Interesse und<br />

Frauensel bstdefinition im Kampf mit gesellschaftlich-staatlichen Verwertungsin-

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