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leistung sichtbar und stößt an gesellschaftlich anerkannte, geradezu "natürliche"<br />
Grenzen für die noch mögliche Teilung der Ar<strong>bei</strong>t.<br />
Das Besondere an personengebundenen sozialen Diensten liegt aber in diesen<br />
Rationalisierungsgrenzen: Sind Ar<strong>bei</strong>tsvollzüge nicht weiter teilbar und die<br />
Kassen zu, so bedeutet Rationalisierung der vollständige Wegfall der Dienstleistung<br />
insgesamt, ohne daß befürchtet werden müßte, daß diese Einbuße nicht<br />
privat "irgendwie" ersetzt würde (Ostner 1986). Und dies wiederum ist möglich,<br />
weil es ein weiteres Besonderes in den sozialen Diensten gibt, das leicht übersehen<br />
wird: die Tatsache nämlich, daß der Ar<strong>bei</strong>tgeber, sei er in staatlicher,<br />
sei er in privater Trägerschaft, zugleich gestalterische Macht in der Definition<br />
sozialer Orientierungen hat, als politischer und kultureller "Opinionleader" nor:<br />
mativ und faktisch daran mitwirkt, welche Ar<strong>bei</strong>t als sozial notwendig gilt und<br />
zugleich über Zahl und Qualität der Ar<strong>bei</strong>tsplätze bestimmt sowie über Ausbildung<br />
und Qualifikation derjenigen, die sich um Ar<strong>bei</strong>tsplätze in den sozialen<br />
Diensten bemühen (Rabe-Kleberg 1987). Während es im Unterschied hierzu dem<br />
Kampf zwischen Ar<strong>bei</strong>tnehmern und Staat zu verdanken ist, daß im dualen Berufsbildungssystem<br />
Qualifikationen vermittelt werden, die den Ar<strong>bei</strong>tnehmer vor<br />
der unmittelbaren Einbindung in Ar<strong>bei</strong>tgeberinteressen schützen, ist dieses<br />
Prinzip für die sozialen Dienste weder erkämpft noch durchgesetzt worden.<br />
Ausbildung und Beschäftigung liegen seit ihrer Entstehung in der Hand der gleichen<br />
staatlichen und privaten Träger und sind damit wechselnden Einflüssen<br />
und kurzfristigen Interessen vor allem staatlicher Administration ausgesetzt. So<br />
läßt der Staat als Ar<strong>bei</strong>tgeber soziale Dienstleistungen wegfallen, wenn<br />
- der gesellschaftliche Konsens über die Notwendigkeit ins Wanken gerät oder<br />
umdefiniert wird;<br />
- die Erledigung der Ar<strong>bei</strong>tsaufgabe privat organisierbar ist, oder wenn<br />
- Personengruppen zur Verfügung stehen, die die Aufgabe auch privat übernehmen.<br />
Hier nun kommt "die Frau" und das, was um sie herum an Aufgabenzuweisungen<br />
und Zuschreibungen aufgebaut ist, ins Spiel. Die Strukturanalyse<br />
überlagert sich mit der Frauenfrage, ist nicht unabhängig von der Frauenbewegung<br />
und heutigen Emanzipationsbemühungen von Frauen zu denken, fängt diese<br />
ein. Die Ambivalenzen der Frauen gegenüber diesen Strukturbedingungen erleichtern<br />
es, Strukturentwicklungen hinter der Frauenfrage zu verstecken. Die<br />
"unheilige Allianz" von Strukturentwicklungen im staatlichen Interesse und<br />
Frauensel bstdefinition im Kampf mit gesellschaftlich-staatlichen Verwertungsin-