27.02.2014 Aufrufe

Text anzeigen (PDF) - bei DuEPublico

Text anzeigen (PDF) - bei DuEPublico

Text anzeigen (PDF) - bei DuEPublico

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

- 202 -<br />

Laut OWiG § 120, 2 ist die Werbung für Prostitution ordnungswidrig, denn<br />

"ordnungswidrig handelt, wer durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern,<br />

Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit anbietet, ankündigt, anpreist<br />

oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt". Auch dieses Verbot legen<br />

die einzelnen Bundesländer unterschiedlich aus. So konnten in Stuttgart Frauen,<br />

die Haus- oder Hotelbesuche machten oder in Apartments ar<strong>bei</strong>teten, solange<br />

ihre Dienstleistungen relativ genau definieren (z.B. s+m, Domina, Sklavin, englisch/<br />

griechisch usw.), bis ein Staatsanwalt daran Anstoß nahm. Dieser untersagte<br />

den Stuttgarter Tageszeitungen, derartige Anzeigen anzunehmen. Den<br />

. Frauen blieb nur noch, mit beschränktem Wortschatz zu werben. Der Staatsanwalt<br />

gab zwar an, mit diesen Maßnahmen Bordelle und Clubs schädigen zu wollen,<br />

traf aber tatsächlich die Frauen, die relativ selbstbestimmt im weniger<br />

kontrollierten Prostitutionsbereich ar<strong>bei</strong>teten. Denn: Ehe ein Freier mehrere<br />

Tel efonate führt, um die genaue Beschreibung der Dienstleistung einzuholen,<br />

geht er lieber gleich in einen stadtbekannten Puff, von dem er das Angebot<br />

kennt.<br />

Festzuhalten bleibt abschließend, daß es nach wie vor die Prostituierte<br />

ist, die die Verantwortung für die Existenz von Prostitution zugeschoben bekommt.<br />

Nur sie wird reglementiert, überwacht und diszipliniert. Zwar finden im<br />

Strafrecht Kontrollversuche ihren Niederschlag, die das Umfeld und die Organisation<br />

von Prostitution betreffen, der Kontrolldruck ist aber meist gering, denn<br />

die "Begleitkriminalität" bedarf der nachweislichen Vergehen, die im allgemeinen<br />

über das ungesetzliche Handeln an Prostituierten hinausreichen (Stallberg<br />

o.J.). Die Freier können sich ungehindert bewegen, sie werden höchstens in<br />

Unruhe versetzt, wenn sie - wie in der Vergangenheit geschehen - in das<br />

Schußfeld radikaler Frauenaktionen geraten und ihre Namen öffentlich plakatiert<br />

wiederfinden.<br />

LITERATUR<br />

Stall berg, Friedrich W. : Prostitution und Staat - Zur Kontrolle "gewerbsmäßiger<br />

Unzucht" in der Bundesrepublik. Manuskript, 0.0., o.J.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!