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J<br />

- 161 -<br />

Zuschreibung sozialer Aufgaben an sie und nur an sie geronnen. Aber diese<br />

Aufgaben sind nicht nur weibliche Felder, sondern Felder gesellschaftlicher<br />

Verantwortung und Aufgaben. Die Frauenbewegung fängt und bindet sich selbst,<br />

wenn sie ihre Kritik an der Berufsar<strong>bei</strong>t als Kritik am "Wesen des Mannes"<br />

orientiert, nicht an der gesellschaftlich-strukturellen Organisation der Ar<strong>bei</strong>t.<br />

Daß es sich hier allerdings nicht nur um immaterielle Uberzeugungsar<strong>bei</strong>t<br />

handelt, zeigt ein Blick auf staatliche Machtinstrumente. Als zentral scheinen<br />

mir zum einen das zwar heiß umkämpfte, aber nie aufgegebene "Subsidiaritäts­<br />

Prinzip" zum einen und die Kompetenzbündelung der Berufsausbildung in staatlicher<br />

Hand zum anderen.<br />

3.2 Das Subsidiaritäts-Prinzip - ein Instrument zur ständigen Labilisierung<br />

für personenbezogene soziale Dienstleistungen<br />

Sowohl Kirchen als auch Staat gehen davon aus, daß ihr sozialer Handlungsbedarf<br />

erst dann einsetzt, wenn die Familie die ihr zugeschriebenen Aufgaben<br />

nicht befriedigend lösen kann. Dieses Prinzip, als Subsidiaritäts-Prinzip die<br />

Nachrangigkeiten des Staates zu den privaten Trägern und zur Familie regelnd,<br />

legt für die im Rahmen der Reproduktionsaufgaben entstandenen verschiedenen<br />

Einsatzorte eine spezifische Hierarchisierung fest: staatliche monetäre und<br />

praktische Subventionen greifen erst dann, wenn die Belastbarkeitsgrenze der<br />

Familie oder die Bereitschaft freier Träger, diese zu entlasten, ausgeschöpft<br />

si nd. Der aktuellen Krise des Sozialstaates mit der in ihr intendierten Rückverlagerung<br />

bereits etablierter öffentlicher Dienstleistungen in die Privatheit der<br />

Familie stehen familiale Veränderungen entgegen, abzulesen an den hohen<br />

Scheidungsraten. Diese erscheinen aber ebenso beeinflußbar wie die Berufsfelder<br />

personenbezogener sozialer Dienstleistungen selber, werden die Belastbarkeitsgrenzen<br />

der Familien doch an der Bereitschaft der Frauen festgemacht,<br />

für diese Aufgaben selbst einzustehen und "einsichtig" die Berufsar<strong>bei</strong>t zu unterbrechen.<br />

Als Barriere erscheint die zunehmende berufliche Orientierung der<br />

Frauen, da diese den Konkurrenzdruck auf dem Ar<strong>bei</strong>tsmarkt erhöhen, Berufsfrauen<br />

sich gleichzeitig familiären Aufgaben entziehen und durch den Druck<br />

auf ihre Partner bezüglich gleichberechtigter Zuständigkeit für familiale Aufgaben<br />

das Familienleben zu gefährden scheinen. Gestützt -auf das Subsidiaritäts-Prinzip<br />

mit der Primärzuständigkeit der Familie und hier der Frauen wird<br />

die Erledigung der reproduktiven Aufgaben immer wieder zur Frauenfrage gemacht:<br />

Erneut liegt der Schwarze Peter <strong>bei</strong> den Frauen, diesmal als materieller

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