01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

15.9.98<br />

2202 90 91<br />

bis<br />

2202 90 99<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 107<br />

Hierher gehören auch flüssige Erzeugnisse aus Wasser, Zucker, Geschmacks- und Aromastoffen,<br />

die in kleine Kunststoffkissen abgefüllt und zum häuslichen Herstellen von<br />

sogenannten Eislutschern durch Gefrieren im Kühlschrank bestimmt sind.<br />

andere, mit einem Gehalt an Fetten aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 von<br />

Hierher gehört auch ein handelsüblich als „filled milk“ bezeichnetes flüssiges Erzeugnis,<br />

sofern es unmittelbar trinkfertig ist. „Filled milk“ ist ein Erzeugnis aus Magermilch oder<br />

Magermilchpulver, dem raffinierte pflanzliche Fette oder Öle in einer Menge zugefügt sind,<br />

die etwa dem der Vollmilch entzogenen Milchfettanteil entspricht. Dieses Getränk ist<br />

innerhalb dieser Unterpositionen nach seinem Gehalt an Milchfett einzureihen.<br />

2204 Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereicherter Wein;<br />

Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009<br />

2204 10 11<br />

bis<br />

2204 10 99<br />

Wegen des Begriffs „vorhandener Alkoholgehalt (in % vol)“ siehe die Zusätzliche Anmerkung<br />

1 a) zu Kapitel 22.<br />

Schaumwein<br />

2204 10 11 Champagner<br />

Siehe die Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 22.<br />

Champagner ist ein in der französischen Provinz Champagne erzeugter Schaumwein, der<br />

ausschließlich aus Trauben dieser Provinz gewonnen wurde.<br />

2204 21 10 Wein, ausgenommen Wein der Unterposition 2204 10, in Flaschen mit Schaumweinstopfen,<br />

die durch besondere Haltevorrichtungen befestigt sind; Wein in anderen Umschließungen,<br />

mit einem auf gelöstes Kohlendioxid zurückzuführenden Überdruck von 1 bar oder<br />

mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer Temperatur von 20 °C<br />

Hierher gehören:<br />

1. Wein in Flaschen mit Schaumweinstopfen, soweit er nicht der Begriffsbestimmung für<br />

Schaumwein der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 22 entspricht;<br />

2. Wein in anderen Umschließungen als Flaschen mit Schaumweinstopfen, mit einem<br />

Überdruck von 1 bar oder mehr, jedoch weniger als 3 bar, gemessen bei einer<br />

Temperatur von 20°C.<br />

Als Schaumweinstopfen, im Sinne dieser Unterposition, gelten die der nachstehenden<br />

Abbildung entsprechenden Stopfen aus Kork sowie ähnliche Stopfen aus Kunststoff.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!