01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

354 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

8432 Maschinen, Apparate und Geräte für die Land- und Forstwirtschaft oder den<br />

Gartenbau, zum Bearbeiten oder Bestellen des Bodens oder zur Pflege der<br />

Pflanzen; Walzen für Rasenflächen oder Sportplätze<br />

8432 30 11 Einzelkorndrillgeräte und Einzelkorndrillmaschinen mit Zentralantrieb<br />

Hierher gehören Maschinen, die den Samen bzw. die einzelnen Saatkörner in Reihe und in<br />

kontrolliertem einheitlichem Abstand in den Boden einbringen. Solche Maschinen können<br />

auch die Saatkörner in mehreren Reihen gleichzeitig einbringen.<br />

8433 Maschinen, Apparate und Geräte zum Ernten oder Dreschen von landwirtschaftlichen<br />

Erzeugnissen, einschließlich Stroh- oder Futterpressen; Rasenmäher und<br />

andere Mähmaschinen; Maschinen zum Reinigen oder Sortieren von Eiern, Obst<br />

oder anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen, ausgenommen Maschinen, Apparate<br />

und Geräte der Position 8437<br />

8433 11 10<br />

bis<br />

8433 19 90<br />

Rasenmäher<br />

Wegen der sogenannten Aufsitzmäher siehe die Erläuterungen zu Position 8433 des HS,<br />

Buchstabe A vorletzter Absatz.<br />

8438 Maschinen und Apparate, im Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen,<br />

zum industriellen Auf- oder Zubereiten oder Herstellen von Lebensmitteln,<br />

Futtermitteln oder Getränken, ausgenommen Maschinen und Apparate zum<br />

Gewinnen oder Aufbereiten von tierischen oder pflanzlichen Ölen oder Fetten<br />

8438 80 10 zum Auf- oder Zubereiten oder Verarbeiten von Kaffee oder Tee<br />

Hierher gehören z. B. Maschinen zum Mischen verschiedener Teesorten oder zum Mahlen<br />

von Kaffee.<br />

Nicht hierher gehören Maschinen zum industriellen Zubereiten von heißen Getränken<br />

(Unterposition 8419 81 91), Maschinen zum Rösten von Kaffee (Unterposition<br />

8419 89 98), Maschinen zum Herstellen von Pulverkaffee (Instantkaffee) (Unterposition<br />

8419 39 90).<br />

8439 Maschinen und Apparate zum Herstellen von Halbstoff aus cellulosehaltigen<br />

Faserstoffen oder zum Herstellen oder Fertigstellen von Papier oder Pappe<br />

8439 30 00 Maschinen und Apparate zum Fertigstellen von Papier oder Pappe<br />

Neben den in den Erläuterungen zu Position 8439 des HS, Teil III genannten Maschinen<br />

und Apparaten gehören hierher Pergamentiermaschinen.<br />

Nicht hierher gehören:<br />

a) Maschinen und Apparate, die zwar die gleichen oder ähnliche Arbeiten verrichten wie<br />

die vorgenannten Maschinen und Apparate, jedoch nicht Papier oder Pappe in Bogen,<br />

sondern Papier- oder Pappwaren bearbeiten. Das ist z. B. der Fall bei Maschinen zum<br />

Paraffinieren von Bechern oder Töpfen im Tauchverfahren (Unterposition 8479 89 98).<br />

Maschinen und Apparate, die aus Papier oder Pappe Fertigwaren herstellen, wie z. B.<br />

Becher, Töpfe oder Schachteln, gehören zu Position 8441;

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!