01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

15.9.98<br />

3920 41 11<br />

bis<br />

3920 41 99<br />

3920 42 11<br />

bis<br />

3920 42 99<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 205<br />

nicht biegsam<br />

Wegen der Unterscheidung zwischen „nicht biegsam“ und „biegsam“ siehe die Erläuterungen<br />

zu den Unterpositionen 3920 42 11 bis 3920 42 99.<br />

biegsam<br />

Für die Anwendung dieser Unterpositionen gelten als „biegsam“ Erzeugnisse, die von Hand<br />

bei einer Temperatur zwischen 15 und 30°C auf einen Zylinder von 18 cm Durchmesser<br />

aufgerollt werden können, ohne rissig zu werden.<br />

3920 73 10 Filmunterlagen in Rollen oder Streifen<br />

Hierher gehören Folien, die dazu geeignet sind, bei der Filmherstellung als Träger für die<br />

lichtempfindlichen Schichten zu dienen.<br />

3921 Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus Kunststoffen<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 3920.<br />

3921 90 41 Hochdruckschichtpreßstoffe mit Dekorschicht auf einer oder auf beiden Seiten<br />

Hierher gehören Schichtstoffplatten, die aus faserstoffhaltigen Lagen (z. B. Papier) bestehen,<br />

mit Duroplaststoffen imprägniert sind und durch Erhitzen und Zusammenpressen<br />

unter einem Druck von 5 MPa oder mehr hergestellt werden; die obere Schicht oder<br />

Schichten sind gefärbt oder mit Dekorationen versehen (z. B. Holzimitation).<br />

Platten mit Dekorschicht auf beiden Seiten werden z. B. als Trennwände in Schaufenstern<br />

verwendet; Platten mit nur einer dekorativen Schauseite werden vorzugsweise als Deckschicht<br />

von Spanplatten verwendet.<br />

3923 Transport- oder Verpackungsmittel, aus Kunststoffen; Stöpsel, Deckel, Kapseln<br />

und andere Verschlüsse, aus Kunststoffen<br />

3923 90 10 gespritzte Netze in Schlauchform<br />

Netze dieser Unterposition sind Verpackungsmittel unbestimmter Länge, die üblicherweise<br />

zum Herstellen von Säcken und Beuteln für das Verpacken bestimmter Früchte und<br />

Gemüse wie z. B. Äpfel, Orangen, Kartoffeln und Zwiebeln jeweils auf die gewünschte<br />

Länge zugeschnitten werden.<br />

3924 Geschirr, andere Haushalts-, Hygiene- und Toilettengegenstände, aus Kunststoffen<br />

3924 90 11 Schwämme<br />

Hierher gehören sowohl Schwämme aus regenerierter Cellulose, die anders als quadratisch<br />

oder rechteckig zugeschnitten sind, als auch quadratisch oder rechteckig zugeschnittene<br />

Schwämme mit abgeschliffenen Kanten oder anders bearbeitete Schwämme.<br />

Nicht hierher gehören:<br />

a) die oben beschriebenen Schwämme aus andere Kunststoffen als regenerierter Cellulose<br />

(Unterposition 3924 90 90);<br />

b) natürliche Schwämme (Position 0509);<br />

c) lediglich quadratisch oder rechteckig zugeschnittene Schwämme (Position 3921).

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!