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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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352 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

Nicht hierher gehören jedoch Hochdruckwasserstrahlreinigungsgeräte (Unterpositionen<br />

8424 30 01 bis 8424 30 09).<br />

8426 Derrickkrane; Kabelkrane, Laufkrane, Verladebrücken und andere Krane; fahrbare<br />

Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren<br />

8426 41 00<br />

und<br />

8426 49 00<br />

andere selbstfahrende Maschinen, Apparate und Geräte<br />

Siehe die Erläuterungen zu Position 8426 des HS, Abschnitt „Selbstfahrende und andere<br />

bewegliche Maschinen, Apparate und Geräte“, Buchstabe b) Ziffer 2.<br />

Bei der Unterscheidung zwischen selbstfahrenden Maschinen, Apparaten und Geräten<br />

dieser Unterpositionen einerseits und den Kraftfahrzeugen zu besonderen Zwecken der<br />

Position 8705 andererseits, ist davon auszugehen, daß die hierher gehörenden selbstfahrenden<br />

Maschinen, Apparate und Geräte in der Regel:<br />

1. sich durch einen Motor fortbewegen, der Bestandteil der Hebevorrichtung ist;<br />

2. eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h haben;<br />

3. nur eine Kabine besitzen, die Bestandteil der Hebevorrichtung ist;<br />

4. sich im allgemeinen mit der Last nicht fortbewegen oder wenn doch, ihre Ortsveränderung<br />

nur von geringem Ausmaß und gegenüber der von ihnen ausgeübten Hebefunktion<br />

von untergeordneter Bedeutung ist.<br />

8428 Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder<br />

Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und Seilschwebebahnen)<br />

8428 90 30 Walzwerkmaschinen folgender Art: Rollgänge zum Zuführen oder Fördern des Walzgutes;<br />

Kipper, Wender und Manipulatoren, für Rohblöcke (Ingots), Luppen, Stäbe oder Platten<br />

Hierher gehören zwei Gruppen von Maschinen, die als Hilfsvorrichtungen in Walzwerken<br />

oder Walzenstraßen verwendet werden:<br />

1. Rollgänge zum Zuführen oder Fördern des Walzguts (Rohblöcke (Ingots), Stäbe,<br />

Platten, Bleche, Bandstahl, Draht, Rohre usw.);<br />

2. Kipper, Wender und Manipulatoren für Rohblöcke (Ingots), Luppen, Stäbe und<br />

Platten.<br />

Zu diesen Maschinen gehören z. B.:<br />

1. Rollgänge, auch „Rollenbahnen“ genannt, mit angetriebenen oder nicht angetriebenen<br />

Rollen, durch die das Walzgut zum und vom Walzgerüst oder aber von einem<br />

Walzgerüst zum anderen befördert wird;<br />

2. Klemmrollgänge (pinch rolls), die dem gleichen Zweck dienen und die aus zwei Reihen<br />

von Rollen bestehen, zwischen denen das Walzgut hindurchgeführt wird;<br />

3. Rollgänge zum Kühlen, die sich am Ende der Walzenstraße befinden und die das<br />

Walzgut (z. B. Stäbe, Draht) langsam weiterbefördern, wobei es durch die umgebende<br />

Luft gekühlt wird;

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