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KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

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362 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

8460 21 11<br />

bis<br />

8460 29 90<br />

Diese Maschinen sind mit Meß- und Regelvorrichtungen ausgestattet. Zu diesen Vorrichtungen<br />

zählen z. B.:<br />

1. lineare Meßgeräte mit direkter Ablesung, wie Schublehren mit Nonius usw., bei denen<br />

ein Teilstrichabstand einer Verschiebung des Maschinenteils von 1/100 mm (0,01 mm)<br />

oder weniger entspricht;<br />

2. Profilprojektoren zur Kontrolle während der Bearbeitung. Diese Geräte besitzen einen<br />

Projektionsschirm aus Mattglas mit Skaleneinteilung, auf dem das Werkstück und das<br />

Werkzeug stark vergrößert abgebildet werden, so daß der Vorschub des Werkstücks<br />

oder des Werkzeugs und der Fortschritt der Bearbeitung des Werkstücks nach der<br />

Skaleneinteilung auf dem Schirm beurteilt werden können. Die Bearbeitung läßt sich<br />

auch dadurch kontrollieren, daß man auf den Schirm eine Zeichnung des fertigen<br />

Werkstücks auf durchsichtigem Papier in dem der optischen Vergrößerung des Projektors<br />

entsprechenden Maßstab auflegt; die Aufgabe des Arbeiters besteht dann darin, die<br />

Abbildung des Werkstücks mit der Zeichnung in Übereinstimmung zu bringen;<br />

3. Einrichtungen zur Vorschubbegrenzung des Werkzeug- oder Werkstückträgers durch<br />

einstellbare Anschläge, deren Stellung mit Hilfe von Endmaßen festgelegt wird;<br />

4. elektronische Prüf- und Steuereinrichtungen für Schleifmaschinen, die mit Hilfe einer<br />

Skaleneinteilung auf das Fertigmaß des Werkstücks eingestellt werden und mit denen<br />

man den Werkzeugvorschub verlangsamen und zum Stillstand bringen kann, wenn die<br />

Werkstückabmessungen das verlangte Maß erreichen.<br />

andere Schleifmaschinen mit einer Einstellgenauigkeit in einer der Achsen von mindestens<br />

0,01 mm<br />

Siehe die Erläuterungen zu den Unterpositionen 8460 11 00 und 8460 19 00.<br />

8460 21 11 Innenrundschleifmaschinen<br />

Innenrundschleifmaschinen dienen zur Schleifbearbeitung eines Innendurchmessers, wie<br />

z. B. einer Bohrung. Das in einem Futter eingespannte Werkstück wird mit einer Schleifscheibe<br />

bearbeitet, deren Durchmesser der Bohrung des Werkstücks angepaßt sein muß.<br />

8460 21 15 spitzenlose Außenrundschleifmaschinen<br />

8460 21 19 andere<br />

Spitzenlose Außenrundschleifmaschinen sind Maschinen zum Schleifen des äußeren Durchmessers<br />

von Werkstücken. Das Werkstück wird beim spitzenlosen Verfahren nicht eingespannt,<br />

sondern gestützt von einer Auflageschiene zwischen der rotierenden Schleifscheibe<br />

und einer (ebenfalls angetriebenen) Regelscheibe gehalten. Der gewünschte Durchmesser<br />

des Werkstücks wird durch den Abstand zwischen Schleif- und Regelscheibe bestimmt.<br />

Hierher gehören z. B. Universalrundschleifmaschinen. Dies sind kombinierte Außen- und<br />

Innenrundschleifmaschinen und damit sowohl für die gleichzeitige Außen- als auch<br />

Innenbearbeitung eines Werkstücks geeignet.<br />

8460 29 11 Innenrundschleifmaschinen<br />

8460 29 19 andere<br />

Die Erläuterungen zu Unterposition 8460 21 11 gelten sinngemäß.<br />

Die Erläuterungen zu den Unterpositionen 8460 21 15 und 8460 21 19 gelten sinngemäß.

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