01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

358 DE<br />

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften<br />

15.9.98<br />

4. Posamentiermaschinen zum Herstellen von Posamenten (andere als die vorstehend<br />

unter Ziffer 3 genannten Flechtmaschinen), z. B.:<br />

a) Pomponmaschinen zum Herstellen von Pompons und Chenillemaschinen zum<br />

Herstellen von Chenillegarnen;<br />

b) Rund- und Figuren-Chenillemaschinen und Maschinen zum Herstellen von Christbaum-Chenillegirlanden;<br />

c) Fransendrehmaschinen und Fransenschneidemaschinen.<br />

Dagegen gehören Posamentierstühle, d. h. Bandwebmaschinen, die zum Herstellen von<br />

Bändern oder Posamenten dienen, zu Position 8446 und Häkelmaschinen zum Herstellen<br />

von Posamenten zu den Unterpositionen 8447 20 10 bis 8447 20 98.<br />

8448 Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder<br />

8447 (z. B. Schaftmaschinen, Jacquardmaschinen, Kett- und Schußfadenwächter<br />

und Webschützenwechsler); Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder<br />

hauptsächlich für Maschinen und Apparate dieser Position oder der Position<br />

8444, 8445, 8446 oder 8447 bestimmt (z. B. Spindeln, Spindelflügel, Kratzengarnituren,<br />

Webeblätter, Nadelstäbe, Spinndüsen, Webschützen, Weblitzen, Webschäfte,<br />

Nadeln und Platinen)<br />

8448 11 00<br />

und<br />

8448 19 00<br />

Hilfsmaschinen und -apparate für Maschinen der Position 8444, 8445, 8446 oder 8447<br />

Nicht hierher gehören z. B.:<br />

a) Maschinen zum Entfernen der Fadenreste von Webmaschinenschußspulen und Lamellenputzmaschinen<br />

(Unterposition 8479 89 98);<br />

b) Apparate zum Prüfen der Gleichmäßigkeit von Garnen durch Aufrollen auf eine<br />

Trommel oder Tafel (Unterposition 9017 80 90);<br />

c) Fadenreiniger, die nach einem elektrischen Verfahren (z. B. photoelektrisch) arbeiten<br />

(Unterposition 9031 80 34 oder 9031 80 39).<br />

8450 Maschinen zum Waschen von Wäsche, auch mit Trockenvorrichtung<br />

8450 11 11<br />

bis<br />

8450 19 00<br />

Maschinen mit einem Fassungsvermögen an Trockenwäsche von 10 kg oder weniger<br />

Hierher gehören z. B.: Bottichwaschmaschinen mit Waschflügel, Waschkreuz, Wellenrad<br />

usw. oder mit Düsensystem; Trommelwaschmaschinen, einschließlich solcher, bei denen die<br />

Waschtrommel zum Trockenschleudern der Wäsche dient; Waschkombinationen, bei denen<br />

eine Bottich- oder Trommelwaschmaschine mit einer Wäscheschleuder der Position 8421 in<br />

einem Gehäuse vereinigt ist (sogenannte Waschbüfetts).<br />

Diese Waschmaschinen und Waschapparate haben ein Fassungsvermögen an Trockenwäsche<br />

von nicht mehr als 10 kg, wenn der Inhalt (Füllraum) der Waschtrommel bzw. des<br />

Waschbottichs beträgt:<br />

1. 120 l (120 dm 3 ) oder weniger bei Trommelwaschmaschinen;<br />

2. 150 l (150 dm 3 ) oder weniger bei Bottichwaschmaschinen mit Rührwerk (Schaufeln);<br />

3. 200 l (200 dm 3 ) oder weniger bei Bottichwaschmaschinen mit Pulsator;

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!