01.01.2013 Aufrufe

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

KOMMISSION - EUR-Lex - Europa

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

15.9.98<br />

8904 00 91<br />

und<br />

8904 00 99<br />

DE Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 407<br />

Schubschiffe<br />

Die in den Erläuterungen zu Position 8904 des HS, zweiter Absatz, beschriebenen<br />

Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach sowohl Schubschiffe als auch Schlepper<br />

sind, gehören in jedem Fall hierher.<br />

8905 Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge,<br />

bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrem Hauptverwendungszweck<br />

von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder<br />

tauchende Bohr- oder Förderplattformen<br />

Wegen der Einreihung der Schiffsrumpfhälften und -drittel siehe die Erläuterungen zu<br />

Position 8901.<br />

8906 00 Andere Wasserfahrzeuge, einschließlich Kriegsschiffe und Rettungsfahrzeuge, ausgenommen<br />

Ruderboote<br />

Wegen der Einreihung der Schiffsrumpfhälften und -drittel siehe die Erläuterungen zu<br />

Position 8901.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!